Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau wurde als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens nach § 13 BauGB am Verfahren beteiligt.

Vom Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, gingen mit Schreiben vom 29.10.2019 folgende Hinweise ein:

Aus Sicht des Nuturschutzes und der Landschaftspflege wird die Verwendung von Gabionen aus gestalterischen und Artenschutzgründen durchaus kritisch gesehen: sie stellen massive optische Barrieren, vor allem am Ortsrand, dar und schränken die Durchgängigkeit für Kleintiere wie z.B. Igel erheblich ein. Gleiches gilt auch für durchgehende Sockel mit einer Höhe von mehr wie 10 cm. Es sollte daher zumindest ein kleintiergängiger Abstand zwischen Sockel und Zaun sowie eine Begrünung von Gabionen mit Kletterpflanzen und Fugenpflanzen festgelegt werden.

Beschluss

Die Hinweise werden wie folgt abgewogen:

Die kritische Betrachtung kann entkräftet werden. Es sprechen viele Argumente für Gabionen. Gabionen können durchaus einen hohen ökologischen Nutzwert aufweisen. So sind sie häufig ein wertvoller Lebensraum für Reptilien, Insekten und kleinere Säugetiere. In Zwischenräumen finden Eidechsen, Kreuzottern oder Blindschleichen ein Versteck. Höhlenbrütende Vögel wie die Kohlmeise können hingegen größere Lücken als Brutplatz verwenden. Für Siebenschläfer beispielsweise bieten Gabionen oft sogar den perfekten Überwinterungsplatz. Aber auch Wildbienen, Spinnen, Hummeln oder Laufkäfer bauen zwischen den Steinen nur allzu gerne ihre Nester.

Unter Punkt 2.13 der Festsetzungen zum Bebauungsplan ist in der Entwurfsfassung vom 19.09.2019 zu Grundstückseinfriedungen, hierzu zählen auch Gabionen, festgelegt, dass diese zu hinterpflanzen und zu begrünen sind; maximale Tiefe: 50 cm. Ferner sind im Gesamtgebiet neben den Privatgärten großzügige durchgängige öffentliche Grünflächen und durchgrünte Bereiche festgelegt.

Den Hinweisen der Fachbehörde ist somit bereits Rechnung getragen.

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.01.2020 13:14 Uhr