16. Änderung des Flächennutzungsplans "Baugebiet Nördlich des Amperbergs" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Aus Teilen der Bevölkerung wurde der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, den nördlichen Bereich des Amperbergs baulich zu entwickeln und insbesondere Wohnraum zu schaffen.

Vorliegend können die Verfahrenserleichterungen des BauGB, die insbesondere die Aufstellung eines Bebauungsplans ohne die Änderung des Flächennutzungsplans ermöglichen, nicht in Anspruch genommen werden. Es greift daher der Grundsatz, dass Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, § 8 Abs. 2 BauGB.

Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan ist das Gebiet als reine Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Daraus resultiert, dass in diesem Bereich gegenwärtig eine Bebauung zu Wohnzwecken nicht möglich ist. Ferner ist im derzeitigen Flächennutzungsplan in dem Gebiet noch ein festgesetztes Wasserschutzgebiet dargestellt. Hierbei handelt es sich jedoch um ein früheres Wasserschutzgebiet, sodass der Flächennutzungsplan in diesem Punkt nicht den aktuellen Stand darstellt.

Da im Gemeindegebiet eine große Nachfrage nach Wohnbauland besteht, kann in diesem Areal durch die Änderung des Flächennutzungsplans neben der Aktualisierung auch die Grundlage für die Herstellung von Wohnraum geschaffen werden.

Die Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Gemeindegebiets umfasst die FlNrn. 30/2, 30/5, 370, 371, 371/3, -/4, /-5, 372, 372/1, 375, 378 jeweils Gemarkung Haimhausen sowie Teilflächen der FlNrn. 26, 30, 52/2, 55,57, 58/2, 58/3, 58/4, 58/5, 58/6, 379, 380, 383 jeweils Gemarkung Haimhausen (siehe Lageplan in der Anlage).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für einen Teil des Gemeindegebiets den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die FlNrn. 30/2, 30/5, 370, 371, 371/3, -/4, /-5, 372, 372/1, 375, 378 jeweils Gemarkung Haimhausen sowie Teilflächen der FlNrn. 26, 30, 52/2, 55,57, 58/2, 58/3, 58/4, 58/5, 58/6, 379, 380, 383 jeweils Gemarkung Haimhausen. Hierbei handelt es sich um die 16. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.01.2020 13:14 Uhr