Bebauungsplan "Nördlich des Amperbergs" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Damit insbesondere die Schaffung von Wohnbauland im Gebiet nördlich des Amperbergs umgesetzt werden kann, ist neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Um die Entwicklung einer nachhaltigen städtebaulichen Struktur und Gestaltung zu gewährleisten und auch verkehrliche und grünordnerische Belange zu berücksichtigen, ist hier die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist insbesondere die Ausweisung von Wohnbauflächen für weite Kreise der Bevölkerung. Städtebauliches Ziel ist eine großzügige und gebietsverträgliche Bebauung des Plangebiets mit Einfamilienhäusern als Einzel- und Doppelhäuser.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im sog. Regelverfahren, d.h. es sind vor allem eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht und auch Ausgleichsflächen erforderlich. Zudem sind zwei Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen.

Im Umgriff des Bebauungsplans sind die FlNrn. 58/6, 370, 371, 371/3, /-4, /-5, 372, 372/1 jeweils Gemarkung Haimhausen sowie Teilflächen der FlNrn. 52/2, 55, 57, 58/4, 58/5 jeweils Gemarkung Haimhausen enthalten (siehe Lageplan in der Anlage).

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für die FlNrn. 58/6, 370, 371, 371/3, /-4, /-5, 372, 372/1 jeweils Gemarkung Haimhausen sowie für die Teilflächen der FlNrn. 52/2, 55, 57, 58/4, 58/5 jeweils Gemarkung Haimhausen die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Bebauungsplan für die FlNrn. 58/6, 370, 371, 371/3, /-4, /-5, 372, 372/1 jeweils Gemarkung Haimhausen sowie für die Teilflächen der FlNrn. 52/2, 55, 57, 58/4, 58/5 jeweils Gemarkung Haimhausen erhält die Bezeichnung „Nördlich des Amperbergs“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.01.2020 13:14 Uhr