Erfrischungsgeld Wahlhelfer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Die Bereitschaft, ein Ehrenamt an einem Sonntag anzunehmen und bis in die Abendstunden konzentriert zu arbeiten sollte in einer Weise honoriert werden, die den Freizeit- und Familienverzicht ausgleicht.
Die Wahlhelfer der Kommunalwahl 2014 erhielten 80,00 €, als Richtwert wurde 20,00 € pro auszuzählende Wahl ausgelegt. Dieser Richtwert wurde auch für folgende Wahlen verwendet.
Bei Wahlen, in denen nur eine Erststimme auszuzählen ist, mag dies auch als ausreichend anzusehen sein. Bei Wahlen, in denen jedoch auch eine Zweitstimme, oft auf umfangreichen Wahlzetteln verteilt auszuzählen ist, dauert das Auszählen wesentlich länger als auf den vorgenannten Erststimm-Auszählverfahren. Vorgeschlagen wird hier als Richtwert für die jetzige und kommende Wahlen 30,00 €.

Somit würden bei der anstehenden Kommunalwahl 100,00 € als Erfrischungsgeld zur Auszahlung kommen: je 20,00 € für die Auszählverfahren Bürgermeister und Landrat, je 30,00 € für die Auszählverfahren Gemeinderat und Kreistag.

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für zukünftige Wahlen wird angepasst auf 20,00 € für Wahlen mit einfachen (i.d.R. Erststimme) und 30,00 € für umfangreichere (i.d.R. Zweitstimme) Auszählverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 13:14 Uhr