Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) | Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2019 | ö | 3.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanes „Schrammerweg – 3. Änderung“ bei der Gemeinde vorgebracht wurden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 11:47 Uhr