im Kommunalunternehmen Energie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Der Verwaltungsrat beim KU Energie (vgl. Unternehmenssatzung, §§ 3 ff.) besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu acht weiteren Mitgliedern. Gemäß Satzung (vgl. § 5 Nr. 3 Satz 1) werden die weiteren Mitglieder vom Gemeinderat aus seiner Mitte bestellt. Aus Gründen der Gleichbehandlung (KU Liegenschaften) wurde bereits bei der letzten Bestellung den Fraktionen/Gruppierungen ein Vorschlagsrecht eingeräumt, das so vom Gemeinderat übernommen wurde. In analoger Anwendung wäre nun durch die ÜWG ein/e Vertreter/in für den Verwaltungsrat im KU Energie zu benennen.

Die ÜWG benennt als Vertreter/in für den Verwaltungsrat im KU Energie:

Beschluss 1

Die ÜWG schlägt als ständige Vertretung im Verwaltungsrat des KU Energie GRM Rohnstein vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die ÜWG schlägt als Stellvertretung für GRM Rohnstein im Verwaltungsrat des KU Energie GRM Goldfuß vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2020 11:40 Uhr