(Neu-)Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2019 die Satzung zur Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen erlassen. Der neugefasste
§ 6 „ Geschwisterermäßigung“ wurde allerdings so unglücklich formuliert, dass ein Rechtsanspruch auf Geschwisterermäßigung
  • auch für das erste bzw. ältere Kind besteht, wenn dieses eine kostenpflichtige Einrichtung der Gemeinde besucht sowie
  • das zweite bzw. jedes weitere Kind eine kostenpflichtige Einrichtung der Gemeinde besucht solange wie das oder die älteren Geschwister unter dem Begriff des im Haushalt lebenden Begriffs „Kind“ fällt/fallen. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ein älteres Geschwisterkind bereits schulpflichtig ist oder sich in Ausbildung befindet, aber aufgrund des geringen Verdienstes noch ein Kindergeldanspruch der Eltern besteht.
Nicht ausreichend genug war auch die Formulierung bezüglich Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden. Der staatliche Beitragszuschuss zum Kindergartenbeitrag wurde bisher außer Acht gelassen.

Aus den vorgenannten Gründen ist eine rechtliche einwandfreie Anpassung an die eigentliche Absicht der Geschwisterermäßigung vorzunehmen. Grundsätzlich wäre es möglich, nur eine Änderungssatzung zu erlassen; allerdings hat es sich als praktischer herausgestellt, die Satzung im Ganzen neu zu erlassen, da alle relevanten geltenden Daten in einem Dokument (Satzung) gefunden werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die in Anlage Nr. 1  beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2020 11:40 Uhr