Abstellen von LKW's oder Anhänger am Straßenrand der St 2339 Nähe Kreisverkehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 9.4

Sachverhalt

Aufgrund der Diskussion aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25.07.2019, dass bezüglich der parkenden LKW’s und Anhänger bzw. Sattelauflieger eine nicht mehr tolerierbare Situation erreicht sei, hat das gemeindliche Ordnungsamt diesbezüglich einen Antrag an das Straßenbauamt gestellt, die Fläche doch mittels Leitpfosten o.ä. unbefahrbar zu machen.

Da bis heute nichts in dieser Richtung passiert ist, erfolgte am 5. Dezember ein Telefonat mit dem Straßenbauamt. Es können nur Leitpfosten angebracht werden, Findlinge im Straßenrandbereich sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Leitpfosten stellen für LKW’s aus der Erfahrung kein Hindernis dar, diese werden herausgenommen oder überfahren. Der ruhende Verkehr darf an dieser Stelle nur durch die Polizei kontrolliert werden. Diese hat jedoch zu wenig Kapazitäten für solche Kontrollen.
Herr Grad vom Straßenbauamt wird erneut einen Auftrag an die Straßenmeisterei geben, zum Setzen von Leitpfosten im engen Abstand zur Verhinderung des Parkens von LKW’s an dieser Stelle.

Datenstand vom 24.01.2020 11:40 Uhr