Gemeinderatswahlen, Wiederaufruf v. 14.11.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie in der letzten Sitzung des Gemeinderats unter TOP 6.3 bereits erläutert wurde, besteht der Wahlausschuss aus der Wahlleiterin (Frau Schilasky) als Vorsitzenden und vier von ihr zu berufenden Wahlberechtigten als Beisitzer/innen. Für jede/n Beisitzer/in wird zudem ein/e Stellvertreter/in berufen. Nicht berufen werden darf, wer bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit eigenem Einverständnis als Kandidat/in aufgestellt wurde, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragte/r für den Wahlvorschlag oder deren/dessen Stellvertretung ist.
Das Gemeinderatsgremium verständigte sich in der letzten Sitzung darauf, den TOP 6.3 auf die Sitzung im Dezember zu verschieben, da in Anbetracht der Einschränkungen noch keine abschließende Meinungsbildung innerhalb der jew. Gruppierungen/Fraktionen erfolgen konnte.
Da es sich bei der erbetenen Benennung von Vorschlägen zwischenzeitlich durchaus um eine zeitkritische Angelegenheit handelt und weiterhin auch keine Beschlussfassung durch den Gemeinderat nötig ist, werden die Gruppierungen und Fraktionen darum gebeten, ihre Vorschläge auf dem Büroweg bis 20.12.2019 an
Frau Schilasky zu melden.
Datenstand vom 24.01.2020 11:40 Uhr