Großraumzulage für die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 12

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 14.11.2019 wurde beschlossen, dass die sogenannte Großraumzulage an die Beschäftigten der Bereiche Verwaltung, Bauhof, Kläranlage, Mittagsbetreuung und Kinderhausen ab 01.01.2020 bezahlt wird.

Nun stehen wir vor der Herausforderung, dass die Angestellten Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen der Gemeinde Haimhausen diese Zulage erhalten werden und die Angestellten der freien Träger (BRK-Kindergarten Tatü Tata und Kinderhaus St. Nikolaus) zunächst nicht.

Da auch in vielen Landkreisgemeinden, wie Hebertshausen und Dachau, diese Zulage bezahlt wird, besteht somit die Gefahr, dass das Personal in Haimhausen dorthin wechselt, wo die Zulage bezahlt wird und so die Betreuungsplätze reduziert werden müssen, um den Betreuungsschlüssel einhalten zu können. Dem Rechtsanspruch der Eltern gerecht zu werden, wird somit erheblich schwerer. Daher ist es unbedingt notwendig, die Großraumzulage auch an die freien Träger zu bezahlen.

Zunächst wird anhand einer Schätzung eine quartalsweise Abschlagszahlung an den Träger erfolgen. Eine Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten wird jährlich im 1. Quartal des Folgejahres erfolgen und die Abschläge ggf. angepasst. Die Kosten der freien Träger sollen zu 100 % übernommen werden, sodass eine Abrechnung mit Nachweis der Anzahl und Dauer der Beschäftigten, deren Eingruppierung und deren Wochenstunden erforderlich ist und angegeben werden muss, ob der/die Beschäftigte Kindergeld bezieht. Desweitern muss angegeben werden, für wie viele Kinder Kindergeld bezogen wird. Der Nachweis sollte anonymisiert erfolgen. Somit können die kompletten Kosten, die für den Arbeitgeber entstehen, als freiwilliger Zuschuss an die beiden Träger, neben den aktuell geltenden Defizitvereinbarungen, von der Gemeinde übernommen werden.

Hierfür werden entsprechende Ergänzungsvereinbarungen mit den beiden Trägern geschlossen.

Es ist allerdings ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Zulage aktuell unter Wiederrufsvorbehalt steht. Aktuell gelten die Regelungen bis zum 31.12.2024. Sollte die Zulage für die Beschäftigten der Gemeinde Haimhausen wegfallen oder sich verändern, muss auch die freiwillige Leistung an die Träger die Kindertageseinrichtungen entsprechend geändert werden.

Finanzielle Auswirkungen:

In den Tarifgruppen S 1 bis S 15 beträgt die Zulage monatlich 270 €, in S 16 bis S 18 beträgt die Zulage monatlich 135 €. Kindergeldbezieher bis S 18 erhalten zusätzlich 50 € pro Kind.
Die Zulage für die Beschäftigten ist gleichbleibend und wird nicht an die Tarifentwicklung angepasst.

Diese Beträge gelten für Vollzeitbeschäftigte und sind als Arbeitnehmer Brutto zu verstehen.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulage entsprechend anteilig.

Da derzeit noch unklar ist, welche Kosten genau auf die Gemeinde zukommen, wurden die Kosten anhand einer geschätzten Kalkulation ermittelt. Der Berechnung liegt zugrunde, dass ca. 30 % (ca. 20 % SV-Anteil, 7,75 % ZVK) Arbeitgeberanteil hinzu kommt und ¾ der Beschäftigten ein Kind haben.
Aus der tatsächlichen Abrechnung der Träger ergeben sich hier dann entsprechende Änderungen.

Nach dieser Kalkulation belaufen sich die geschätzten Kosten auf ca. 85.000 €.

Die Mittel werden entsprechend im Haushalt unter den HHStellen 4641.7004 und 4642.7004 veranschlagt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Großraumzulage inkl. Arbeitgeberanteil für Sozialversicherung und Zusatzversorgung rückwirkend zum 01.01.2020 auch an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in Haimhausen zu bezahlen, solange und soweit sich die Regelungen für die Beschäftigten der Gemeinde nicht verändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Ergänzungsverträge entsprechend diesem Sachvortrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2021 09:08 Uhr