Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung der besteh. Garage in Lager und Errichtung eines Büros über der Garage auf dem Grundstück FlNr. 222/25 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Ferienausschusses 23.04.2020 ö 4.2

Beschluss

Der Ferienausschuss stimmt dem Antrag zum Umbau der Garage in Lager, der Errichtung eines Büros zu, wenn es sich bei dem Hausmeisterbetrieb um einen nicht störenden Handwerksbetrieb handelt. Eine Ausnahme (sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb) gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO wird nicht zugelassen.

Der Errichtung des Werkzeuglagers nördlich des Bestandsgebäudes wird nur zugestimmt, wenn es dem Betrieb des nicht störenden Handwerksbetriebs dient bzw. zum Betrieb des nicht störenden Handwerksbetriebs erforderlich ist.

Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen für die Wohnung/en und für den Betrieb (nicht störender Handwerksbetrieb) ist zeichnerisch und rechnerisch nachzuweisen.

Die Beschlussfassung in der Haupt- und Bauausschusssitzung vom 14.10.2019 TOP 1.1 hat weiterhin Gültigkeit. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2023 08:57 Uhr