Landratsamt Dachau, Rechtliche Belange, Schreiben vom 07.02.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2017 ö 2.2.1

Beschluss

Zu Festsetzung 1.1.1, Wohnen
In der vorgelegten Fassung wurde die mögliche Wohnnutzung deutlich eingeschränkt, so dass für die zukünftige Entwicklung lediglich ein weiteres Wohngebäude entstehen soll. Die Gemeinde sieht diese Entwicklungsmöglichkeit als angemessen und für sinnvoll an, um sowohl der Landwirtschaft, dem landwirtschaftlichen Lohnunternehmen als auch der Familie eine abschließende städtebauliche Perspektive zu bieten, die im Bereich Hörgenbach noch als verträglich einzustufen ist. Die Festsetzung soll daher in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Auf die Begrenzung der Wohneinheiten wird verzichtet. Die Begründung wird entsprechend angepasst.

Zu Festsetzung 1.1.1 und Begründung, Punkt C
  • Die Begründung wird entsprechend den zulässigen Nutzungen beim SO2 ergänzt
  • Die genaue Lage und Anzahl der Parkplätze und Nebenanlagen ist sowohl im SO1 als auch im SO2 nicht absehbar und wird daher nicht dargestellt. Die Darstellung der Halle ist als planlicher Hinweis erfolgt und kann sich somit im Rahmen der Festsetzungen (Baugrenze, GRZ etc.) noch verschieben. Auf die Darstellung weiterer planlicher Hinweise wird daher verzichtet.
  • Die Klammerzusätze in den Festsetzungen 1.2.1 und 2.2.1 werden gestrichen
  • Die Formulierung des Punktes I.5 im Umweltbericht zu den Planungsalternativen wird deutlicher formuliert. Der Hinweis auf die Standortalternativen ist entbehrlich und entfällt daher.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 08:49 Uhr