Landratsamt Dachau Fachbereich Technischer Umweltschutz, Schr. vom 20.07.2016 und 09.01.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 26.01.2017 ö 1.2.2

Beschluss 1

Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Gutachten  den Anforderungen entspricht. 
Die Formulierungsvorschläge sind in die Begründung  (nicht Satzung)aufzunehmen. Durch die  Festsetzungen  3.5 (max. II Vollgeschosse) und 5.2  (Wandhöhe 4,8 m) wurde die Höhenentwicklung der Gebäude eingeschränkt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Ziffer 4.2 wird nach der Klammer erweitert:
… bzw. innerhalb des Bereichs mit konkreten Sicherheitsauflagen (Nachrichtliche Übernahme 2) ist … grundsätzlich möglich. Die konkreten Vorgaben der Nachrichtlichen Übernahme 2 sind dabei einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

In der Planfassung sind bei der Bahnstromleitung Nr. 411 die im Teil B, Nachrichtliche Übernahmen benannten Masten (Nr. 728 und 729) mit den jeweiligen Nummern zu beziffern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der im o.g. Gutachten aufgeführte Text für die Begründung des Bebauungsplans ist in diesen zu übernehmen. In den Hinweisen ist Ziffer 8 auf das vorliegende Gutachten vom Januar 2017 zu verweisen. Die von der Gemeinde festgesetzten Höhenentwicklungen ist aufzunehmen (s. Ziffer 3.1)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 08:47 Uhr