Bebauungsplan "Sondergebiet landwirtschaftliches Lohnunternehmen Hörgenbach" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 26.01.2017 ö 2

Beschluss 1

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Haupt- und Bauausschusses vom 23.01.2017 – TOP 1 (siehe Anlage zum heutigen Gemeinderatsprotokoll) an und bestätigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet landwirtschaftliches Lohnunternehmen Hörgenbach“ (Fassung vom 26.01.2017).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt eine erneute beschränkte und verkürzte Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 4 a BauGB wird bestimmt, dass nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können. Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die betroffene Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 08:47 Uhr