Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 27.07.2017 ö 5.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt,  eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:  FlNr. 252/2  Teilfl.Gemarkung Amperpettenbach, FlNr. 252/3 Teilfl. Gemarkung Amperpettenbach, FlNr. 739 Teilfl. Gem. Haimhausen, FlNr. 745 Teilfl.Gemarkung Haimhausen, FlNr.  746 Teilfl.Gemarkung Haimhausen, FlNr. 747 Teilfl.Gem. Haimhausen.
Ziel und Zweck der Planung:
An der Amperpettenbacher Straße besteht eine durch Wohnen und Landwirtschaft geprägte Ansammlung von Gebäuden im Außenbereich. Für diesen Bereich soll eine gewisse Verdichtung der Wohnbebauung ermöglicht werden. Gleichzeitig soll eine übermäßige Verdichtung vermeiden werden. 
 
   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 08:56 Uhr