Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Wohnungsbausges. mbH im Lkr. Dachau zur Mietpreisbindung für die Wohnungen in der Valleystraße 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 7

Beschluss 1

Für Wohnungen, bei denen der Mieter einen aktuellen Wohnberechtigungsschein vorweisen kann, wird kein anteiliger Erbbauzins erhoben. Im Gegenzug wird die von der Wohnungsbaugesellschaft vorgeschlagene Belegungs- und Mietpreisbindung, bis zum 31.10.2029 akzeptiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Soweit für eine Wohnung kein Wohnberechtigungsschein durch den Mieter vorgelegt werden kann, wird der vertraglich vereinbarte Erbbauzins erhoben. Der Wohnungsbaugesellschaft wird zugestanden, die Miete um den maximal möglichen Prozentsatz, höchstens bis zur marktüblichen Miete, zu erhöhen. Sobald für die Belegung einer nicht mehr geförderten Wohnung wieder ein Wohnungsberechtigungsschein nachgewiesen wird, entfällt die Zahlung des Erbbauzinses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2025 09:24 Uhr