Kinderbetreuung: Bedarfsanerkennung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Haimhausen entscheidet, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder anerkennt. Im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung sind Kriterien wie Kindeswohl (Bildung, Erziehung und Betreuung), Rechtsanspruch des Kindes auf Betreuungsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Ortsnähe des Angebots einzubeziehen. Dieser Bedarf ist durch den Gemeinderat festzustellen.
In der Sitzung vom 25.06.2020 wurde dargelegt und festgehalten, dass dem Bedarf an KITA-Plätzen gerade noch Rechnung getragen werden kann. Es wurde deshalb eine Hochrechnung, basierend auf Zuzugsdaten der letzten 5 Jahre, unter Einbeziehung von neuen Baugebieten und Innenraumverdichtung, erstellt.

Ein derzeitiger statistischer Einwohnerbestand von 5.723 mit rd. 4,5 % Frauen zwischen 20 und 30 Jahren und 323 Kinder insgesamt, davon 178 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (Geburten 2015 bis 2017) sowie 145 Kinder von 0-3 Jahren (Geburten 2018 und 2019) geben die Grundlage zur Hochrechnung. Die derzeitige Betreuungsquote im Krippenbereich liegt bei rd. 75 %, Tendenz steigend, was sicher auch an den Grundstücks- und Mietpreisen liegt. Seit 2018 haben wir eine Geburtensteigerung bzw. eine Steigerung der Kinder von 0-3 von 20 % im Gegensatz zu den Vorjahren zu verzeichnen, was sicher daran liegt, dass Zuzüge durch jüngere Bürger erfolgt.

Eingerechnet werden Baugebiete wie BG Kirchberg, Birkenweg-Süd sowie Innenraumverdichtung und Geschoßwohnungsbau im Baugebiet Schrammerweg. Mit diesen Bautätigkeiten ist davon auszugehen, dass sich die Einwohnerzahl in den nächsten Jahren auf 6.500 zubewegen wird.

Einwohnerbestand Gesamt Juli 2020:

5723
davon Frauen zw. 20 und 30 Jahren:

255




fiktiver Einwohnerstand 2025:

6500
davon Frauen zw. 20 und 30 Jahren:
4,5 % von 6.500
293
ergibt Hochrechnung

U3-Kinder, 2 Jahrgänge
165
ergibt Hochrechnung

Kinder 3-6, 3 Jahrgänge
220






Hochrechnung mit Zuzügen, basierend auf Zuzugszahlen der letzten 5 Jahre:

fiktive Geburtszahlen:
davon U3 (Kri)
davon 3-6 (KiGa)

Platzstruktur:
U3-Kinder:
Kinder 3-6
Jahrgang
379
165
221
 
Gesamt:
165
220
2020
72

72

Kath. KiGa
24
75
2021
73

73

BRK

65
2022
76

76

Kinderhaus
48
50
2023
78
78


Kinderkrippe
24
 
2024
80
81


Differenz
69
30
2025
80
84







Ausgehend von einer steigenden Betreuungsquote im Krippenbereich von zukünftig bis zu 90 % werden mind. 62 Krippenplätze benötigt. Dies bedeutet einen zusätzlichen Bedarf von 5,16 also 6 Krippengruppen.

Im Kindergartenbereich ergibt sich grundsätzlich ein Bedarf von 30 zusätzlichen Plätzen. Da viele Kinder die Betreuungseinrichtungen vom ersten Lebensjahr bis zur Schule besuchen und rd. die Hälfte eines Jahrgangs ab Juli geboren ist und damit als „Kann-Kind“ nicht vorzeitig, sondern mit 6 bzw. 7 Jahren eingeschult wird, besuchen rd. 30-40 Kinder den Kindergarten 4 Jahre. Somit erhöht sich der zusätzliche Bedarf von 30 auf 70 Kinder, also 3 Kindergartengruppen.

Beschluss

Der Gemeinderat erkennt den Bedarf der Betreuungsplätze im Krippen- und Kindergartenbereich an. Das Gremium ist sich bewusst, dass die zusätzlichen Plätze nur mit einer größeren Erweiterung oder Neubau eines Gebäudes erreicht werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderungsanträge hierfür z u stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2020 17:07 Uhr