Vollzug der Entwässerungssatzung: Nachweis der Dichtigkeit der Ortsentwässerungskanäle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Gemäß Entwässerungssatzung (EWS) sind alle Entwässerungskanäle (sowohl Schmutz-, Mischwasser-, aber auch Regenwasserkanäle) im Abstand von 20 Jahren auf deren Dichtigkeit hin überprüfen zu lassen. Die Überprüfung als auch der Sanierung der öffentlichen Kanäle in Haimhausen selbst wurde 2017/2018 durchgeführt. Für die wiederkehrende Überprüfung über die Dichtigkeit der Entwässerungskanäle der Ortsteile Amperpettenbach, Oberndorf und Westerndorf wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sieben Fachfirmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Die Ausschreibung beinhaltet auch die Gewährleistungsabnahme (Kamerabefahrung) der Kanalbauarbeiten im Baugebiet Mooswiesen in Ottershausen, da eine separate Ausschreibung bedingt durch die geringe Auftragsgröße erwarten lässt, gar kein Angebot zu erhalten und die Gewährleistungsfrist zum 23.11.2020 abläuft wurde diese Überprüfung zusammen mit der Dichtigkeitsuntersuchung der Ortsteile ausgeschrieben. Bis zur angegebenen Angebotsfrist am 09.09.2020 wurde lediglich ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung des vorliegenden Angebotes der Fa. Hänsch aus Beratzhausen durch das Ingenieurbüro Dippold & Gerold ist das Angebot der Fa. Hänsch mit der Angebotssumme von XXX€ Brutto (mit 16% MwSt.) als wirtschaftlich zu betrachten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Fa. Hänsch aus Beratzhausen mit der vorläufigen Auftragssumme von XXX€ Brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.11.2020 12:29 Uhr