Hauptstraße: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Höhe Kindergarten / Schulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.6

Sachverhalt

Ein Bürger bemängelt aufgrund des Aufrufs im Gemeindeblatt die häufig überhöhten Geschwindigkeiten auf der Hauptstraße im Abschnitt zwischen Fußgängerüberweg und Am Pfanderling. Tatsächlich ist es so, dass die letzte Kontrolle der Kommunalen Verkehrsüberwachung 15,9 % bzw. 7,5 % Verstöße registrierte, wobei Höchstgeschwindigkeiten von 73 km/h bzw. 84 km/h gemessen und geahndet wurden. Gerade in diesem Abschnitt queren viele Fußgänger, Kinder und ältere Leute die Straße, zwischen Fußweg vom Pfanderling, Parkplatz ehem. Telekom und Offene Ganztagesschule zu den Kindertagesstätten, Schule und Friedhof. Zwei bzw. drei Bushaltestellen sind hier untergebracht, teilweise ohne Aufstellfläche. In den Nachmittagsstunden sind diese Bushaltestellen stark frequentiert mit Schülern, die nach Fahrenzhausen müssen. Durch die leichte Kurvenlage und parkende Fahrzeuge vor dem Fußgängerüberweg im Halteverbot werden querende Kinder erst spät gesehen.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich beim Jugendzentrum um eine Offene Ganztagesschule handelt, die direkt an die Hauptstraße anschließt, darf in diesem Stück die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 angeordnet werden.
Die meisten Einsätze der Feuerwehr finden in den Abendstunden bzw. nachts statt. Mit Recht hat die Feuerwehr Bedenken, zukünftig zu spät zum Einsatz zu kommen, wenn 30 eingehalten werden muss, oder es jedes Mal einen Antrag der Gemeinde auf Erlass der Gebühren bedarf, wenn einer auf dem Weg zur Feuerwehr geblitzt wird. Um der Feuerwehr gerecht zu werden, die zügig zu den Einsatzfahrzeugen und an den Einsatzort kommen wollen (und jeder Betroffene froh ist, wenn die Feuerwehr schnell kommt), gäbe es die Möglichkeit, die Zeiten für 30 mit einem Zusatzschild zu begrenzen z.B. werktags von 7-18 Uhr.

Aufgrund des Schulanfangs wurde die Beschilderung mit Tempo „30“ bereits am 1. September angebracht. Sollte der Beschluss für die Anordnung negativ ausfallen, werden diese wieder abgebaut.

Der Radweg, der vor dem Ortsschild auf die Straße führt, kann zur besseren Kenntlichkeit der Radwegeführung sowohl für den Radfahrer als auch für den Autofahrer rot markiert werden.

Beschluss

Auf der Hauptstraße zwischen Fußgängerüberweg Kirche und Am Pfanderling wird Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 angeordnet. Eine Zusatzbeschilderung zur Zeitbegrenzung ist anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2020 10:00 Uhr