Weitere Punkte aus der Verkehrsschau 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.09.2020 ö 1.9

Sachverhalt

Kreuzungsbereich Dachauer-, Mühlenstraße, Pointweg:
Ein Bürger der Mühlenstraße beantragte eine Prüfung, wer nun tatsächlich in diesem Bereich Vorfahrt hätte, da die Mühlenstraße als „Hauptstraße“, ohne auf evtl. rechts vor links zu achten, befahren wird.

In einer Zone 30 herrscht grundsätzlich rechts vor links, gleiches gilt auch in der Mühlenstraße. Beim Ausfahren in Richtung St 2339 sind drei Einmündungen von rechts bevorrechtigt: Am Saum, Pointweg und auch die Dachauer Straße 107 bis 109. Auch die „Anliegerstraße“ mit vielen Radfahrern ist durch den Straßennamen als Straße zu betrachten und bevorrechtigt vor der Mühlenstraße (in Fahrtrichtung St 2339).


St 2339 – Mündungsbereich B13 (Radweg)
Nahe der Beschilderung für die Querungshilfe über die St 2339 ortsauswärts befindet sich ein wild aufgegangener Hollerstrauch. Die Verwaltung bittet seit längerem um Entfernung dieses Strauches, da er die Sicht des Autofahrers auf den Radweg blockiert, evtl. querende Radfahrer erst im letzten Moment erkannt werden können.

Auch die Polizei sieht eine Sichtbehinderung als gegeben an, das Straßenbauamt soll in Auftrag geben, dass dieser Strauch nicht nur zurückgeschnitten, sondern komplett entfernt wird.
Da diesbezüglich die Kommunikation zwischen Straßenbauamt und Straßenmeisterei teilweise unterschiedlich und vor allem langwierig war (siehe Parken am Kramer Kreuz) hat unser Bauhof diesen Strauch Anfang September geschnitten, damit das Sichtdreieck wieder gegeben ist.


St 2339 Alleestraße – Spiegel Ausfahrt Weiherstraße
Ein Bewohner der Weiherstraße bemängelt bereits mehrmals, dass nach dem Alleestraßenausbau der Spiegel, der vorher gegenüber der Ausfahrt Weiherstraße montiert war, nicht mehr aufgestellt wurde. Insbesondere dann, wenn auf den Parkplätzen links größere Fahrzeuge wie Sprinter oder SUV’s stehen, wäre die Sicht zum Einfahren in die Alleestraße sehr schlecht, herannahende Fahrzeuge werden bei Geschwindigkeiten 50+ erst sehr schwer erkannt. Das Grundstück, auf dem der Spiegel montiert werden müsste, gehört dem Freistaat Bayern.

Gleiches gilt für eine der privaten Ausfahrten der Alleestraße, auch hier gibt es erhebliche Sichtprobleme, sobald ein SUV auf den Parkplätzen steht.

Von Seiten der Polizei wird die Aufstellung eines Spiegels abgelehnt. Ein Hineintasten in die Alleestraße wird als zumutbar angesehen. Die Folge ist, dass sich das Straßenbauamt an die Haltung der Polizei anschließt und eine Genehmigung zur Aufstellung eines bzw. zweier Spiegel nicht erteilt wird.


Parken in Sackgassen, insbes. Kellerberg und Peter-Rossegger-Straße, Rosenstraße

Im Mündungsbereich der Rosenstraße stehen Fahrzeuge immer wieder bis an die 5m-Grenze, so dass der Sichtbereich beim Abbiegen behindert, sowie das Abbiegen für Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge teilweise unmöglich ist. Beide Kurven in die Rosenstraße werden mittels Sperrfläche markiert, das Parken auf den Sperrflächen zukünftig durch die Kommunale Verkehrsüberwachung geahndet.

Am Kellerberg kommt es immer wieder zu Parkproblemen, wenn mehrere Fahrzeuge, meist Kleinbusse, im Wendeplatz-Bereich stehen und teilweise auch Ausgänge aus den Gärten versperren. Dort werden in Absprache mit der Polizei und der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Sachbereichs ruhender Verkehr, zwei Parkplätze markiert und der Platz vor dem Gartentürchen mit einer Sperrfläche versehen. Somit verbleibt genügend Platz zum Wenden. Sollte die Parkmoral sich mit dem Angebot nicht bessern, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden.

In der Peter-Rossegger-Straße ist am Ende Platz für 2 Parkplätze. Grundsätzlich ist es zwar erlaubt, vor der eigenen Garage zu parken (was diesen Bereich auf bis zu 5 Parkplätze erweitern würde), in diesem Bereich wird dann aber wenden oder Zufahrten zu anderen Grundstücken erschwert bzw. behindert. Die Garagen stehen an der Grenze zum öffentlichen Grund. Neben der Markierung der beiden Parkplätze im Wendebereich wird deshalb ein Parkverbot aufgestellt.

Valleystraße:
Hier lag die Beschwerde eines besorgten Vaters vor, der in Höhe des Abenteuerspielplatzes das teilw. beidseitige Parken moniert, dass Kinder auf die Straße laufen können sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten jenseits der 30 km/h liegen und auch 30 bereits zu schnell wäre.
Die Temposys-Auswertung aus Oktober 2018 ergibt eine v85% von 28 km/h.
Stellungnahme der Polizei: Der Spielplatz hat 2 Ausgänge, alles andere ist eingezäunt. Die Valleystraße ist in der Zone 30 und mit „Achtung, Kinder“ in Höhe des Spielplatzes richtig beschildert. Autofahrer werden durch das Achtung-Schild auf querende Kinder hingewiesen. Kinder unter 6 Jahren sollten einen Spielplatz aus Gründen der Aufsichtspflicht nicht alleine besuchen und: Kinder müssen an den Verkehr und die damit verbundenen Gefahren herangeführt werden.
Ein Grund für weiterführende Maßnahmen werden nicht gesehen.

Datenstand vom 14.10.2020 10:00 Uhr