Vollzug der Baumschutzverordnung; Kappung der Baumkrone einer Silberweide auf dem Grundstück FlNr. 867 Gemarkung Haimhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 10.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verwaltung wurde ein Antrag auf Kappung einer Silberweide auf dem Grundstück FlNr. 867 (Dachauer Straße 73) Gemarkung Haimhausen vorgelegt. Ein Lageplan, ein Foto des Baumes und eine Ansicht des Stammes liegen als Anlage bei.
Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, so dass die gemeindliche Baumschutzverordnung Anwendung findet.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde von der für die Gemeinde tätigen Sachverständigen festgestellt, dass der Stamm erhebliche Mängel aufweist.
Das Ergebnis wurde mit dem vom Antragsteller vorgelegten Bruchsicherheitsgutachten untermauert und liegt als Anlage bei. Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gewährleistet.
Es wird eine Kappung der Baumkrone empfohlen. Der dicht mit Efeu bewachsene Reststamm soll als Naturhabitat stehen bleiben.
Aufgrund des verbleibenden Naturhabitats und dem sehr wahrscheinlichen Neuaustrieb sollte auf eine Ersatzpflanzung verzichtet werden.
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Kappung der Baumkrone zu. Aufgrund des verbleibenden Naturhabitats und dem sehr wahrscheinlichen Neuaustrieb wird auf eine Ersatzpflanzung verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.12.2020 12:05 Uhr