Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 08.12.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Mit ortsüblicher Bekanntmachung vom 22.09.2020 wurde darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit bis zum 30.10.2020 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern kann.

Hierbei wurde auch über den zusätzlichen Erörterungstermin am 07.10.2020 informiert.

In diesem Erörterungstermin wurden folgende Themen angesprochen:

Bürger 1/Teilnehmer 1:
Im Rahmen der Straßenplanung wäre es wünschenswert, wenn entlang des Birkenwegs Parkplätze eingeplant würden.

Abwägung:
Im Bereich des BPlan-Umgriffs ist die Verbreiterung des Birkenweges um 1 m auf künftig 7 m geplant, sodass es möglich ist, einige öffentliche Stellplätze zu schaffen. Diese sollen durch Straßenbegleitgrün aufgelockert werden. Auch im Bereich der Stichstraßen sind Stellplätze im Straßenraum geplant. Insgesamt sind ca. sechs Stellplätze unter Berücksichtigung des zu erhaltenden bzw. nach und neu zu pflanzenden Baumbestandes und der notwendigen Grundstückszufahrten möglich.

Eine Straßen- bzw. Erschließungsplanung wird beauftragt. Ihr Ergebnis wird in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Um ausreichend Flexibilität bei der Ausführung der Straßenraumgestaltung zu haben, werden die Stellplatzflächen nicht festgesetzt, sondern eine ausreichend breite öffentliche Verkehrsfläche.

Bürger 2/ Teilnehmer 2:
Im Rahmen der Straßenraumaufteilung wäre es sinnvoll einen Gehweg sowie ein bis zwei Fahrspuren einzuplanen.

Abwägung:
Ein Gehweg könnte nur im Bereich des Bebauungsplan-Umgriffs geschaffen werden. Er hätte weder nach Norden zum Wohngebiet noch nach Süden zum Sportplatz einen Anschluss. Sinnvoller ist die ansprechende Straßenraumgestaltung als Mischfläche.





Bürger 3/ Teilnehmer 3:
Bei der Umsetzung der vorgestellten Planung wird eine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung (Sicht/ Abstand) im Bestandswohngebiet gesehen. Es wird daher ein Überdenken der Situierung von Garagen und Häuser in der geplanten Anschlussbebauung angeregt.

Mit E-Mail vom 09.11.2020 wurde nachträglich noch folgendes geäußert:

„Das Baugebiet bedeutet für uns eine ganz erhebliche Beeinträchtigung mit der wir bis vor wenigen Jahren absolut nicht gerechnet hatten.

Im Vorentwurf ist vorgesehen dass unsere komplette Südseite durchgehend ohne Abstand (Garage) bzw. mit Mindestabstand (Haus) bebaut wird. Diese Beeinträchtigung wäre gemindert wenn der am Südende des Baugebiets geplante Grüngürtel auf die Nordseite verlagert würde. Auch wäre damit der Anschluss des neuen Baugebiets an die bestehende Bebauung etwas aufgelockert. Hinzu kommt, dass auf der Südseite des neuen Gebiets bereits ein Grüngürtel mit Baumbestand vorhanden ist. Aus den genannten Gründen beantragen wir die Verlagerung des Grüngürtels von der Süd- auf die Nordseite des Baugebiets Birkenweg Süd.“

Abwägung:
Die Garagen und Hauptgebäude auf den Parzellen 8b und 9 werden nach Süden näher zur Stichstraße verschoben, dies verkürzt auch die Zufahrten. Die geplanten Hauptgebäude werden ebenfalls von der nördlichen Grundstücksgrenze abgerückt. Einer Verlegung des südlichen Grünstreifens nach Norden als künftiges Trenngrün zwischen alten und geplanten Siedlungsteil ist nicht sinnvoll. Ziel ist es, im Sinn des Flächensparens eine kompakte Siedlungseinheit zu schaffen, die zur Landschaft durch eine Eingrünung abgeschlossen wird. Im Bestand ist derzeit kein Grüngürtel mit Baumbestand am südlichen Ende des geplanten Baugebietes vorhanden (wie in der Stellungnahme geäußert). Es handelt sich um eine offene Landschaft mit wenigen Einzelbäumen. Diese sollen soweit möglich erhalten werden. Insbesondere der südlichen Ortsrandeingrünung kommt, auch laut Unterer Naturschutzbehörde, eine hohe Bedeutung zu (Anpflanzung von Moorbirken als Minimierungsmaßnahme) Die Fläche soll wie geplant, bestehen und ggf. noch erweitert werden soll (siehe Stellungnahme UNB).

Bürger 4/ Teilnehmer 4:
Hinsichtlich der Baustellenabwicklung und dem damit befürchteten Schwerlastverkehr wird eine Lösung für die Anwohner gewünscht.

Abwägung:
Die Organisation des Baustellenverkehrs ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Die Stellungnahme wird verwaltungsintern berücksichtigt.

Bürger 5/ Teilnehmer 5:
Als Dachform wären neben dem Satteldach auch weitere Dachformen wünschenswert.

Abwägung:
Im OT Inhausermoos ist reine Satteldachbebauung prägend. Mit Blick auf das Ortsbild und den dörflichen Charakter ist grundsätzlich eine Fortführung dieser einheitlichen Dachform angestrebt. Um harmonische Dachlandschaften zu gewährleisten, werden Satteldächer mit an die Wandhöhe angepasste Dachneigung festgesetzt. Als Alternative, um den Bauherren eine gewisse gestalterische Freiheit einzuräumen, werden auch Pultdächer zugelassen und in ihrer Gestaltung geregelt. Für Garagen sind darüber hinaus auch Flachdächer (begrünt) erlaubt.

Bürger 6/Teilnehmer 6:
Aufgrund der Bodenverhältnisse sollte die Planung ausreichend Kellerersatzräume einplanen und ggf. auch einen Stauraum über Garagen zulassen.

Abwägung:
Um oberirdische Kellerersatzräume zu ermöglichen, sind die Fläche für Garagen und Carports sowie die maximal zulässige GRZ je Grundstück großzügig festgesetzt. Ziel ist es, die bauliche Entwicklung auf bestimmte Bereiche zu beschränken, um möglichst unversiegelte Gartenflächen zu erhalten. Garagen sollen daher nicht nur dem Unterstellen der Kfz dienen, sie sollen auch Keller-/ Gartenhausersatzfunktionen übernehmen. Garagen sind im Rahmen der Festsetzungen und der Regelungen der BayBO (Höhe, Abstandsflächen) zulässig. Sie können mit Sattel-, Flach- oder Pultdach ausgebildet werden. Weiterführende Regelungen sind auf Bebauungsplanebene nicht zu treffen.


Weitere Äußerungen sind (auch im Nachgang des Erörterungstermins) nicht eingegangen.

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:

Zu Äußerung Bürger 1/Teilnehmer 1:
„Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme zur Schaffung von Parkplätzen im Birkenweg Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs werden öffentliche Stellplätze berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:


Zu Äußerung Bürger 2/Teilnehmer 2:
„Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme zur Einrichtung eines Gehweges im Birkenweg Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Berücksichtigung im Bebauungsplanentwurf ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:


Zu Äußerung Bürger 3/Teilnehmer 3:
„Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme zur Situierung der Garage und des südlichen Grünstreifens Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Bei der Ausarbeitung der Planzeichnung werden die Garagenflächen und die Baugrenzen der Hauptgebäude von der Grundstücksgrenze abgerückt. Der Grünstreifen im Süden wird beibehalten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:


Zu Äußerung Bürger 4/Teilnehmer 4:
„Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme zur Abwicklung des Baustellenverkehrs Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Berücksichtigung im Bebauungsplanentwurf erfolgt nicht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:


Zu Äußerung Bürger 5/Teilnehmer 5:
„Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme zur Dachform Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Im Bebauungsplanentwurf werden Festsetzungen zur Zulässigkeit von Sattel- und Pultdächern (bei Wohngebäuden) mit entsprechender Dachneigung und Dachgestaltung ergänzt. Für Garagen, Carports und Nebenanlagen werden auch Flachdächer zugelassen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 6

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:


Zu Äußerung Bürger 6/Teilnehmer 6:
„Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme zu Kellerersatz/ Dachraum Garage Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Kellerersatzräume werden im Bebauungsplanentwurf entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.01.2021 11:46 Uhr