Landratsamt Dachau, Fachbereich: Planerische Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 08.12.2020 ö 2.2.11

Sachverhalt

Seitens des Landratsamtes, Fachbereich: Planerische Belange, wurden mit Schreiben vom 28.10.2020 folgende Hinweise, fachliche Informationen und Empfehlungen geäußert:

„Da die für einen Bebauungsplan erforderlichen Unterlagen (Planzeichnung, Satzungstext, Begründung …) fehlen, wird hier ausschließlich zum städtebaulichen Entwurf Stellung genommen.

Folgendes bleibt anzumerken:

Der städtebauliche Entwurf wird kritisch beurteilt, da nahezu die Hälfte aller Baugrundstücke von Süden – also der Gartenseite – her erschlossen werden. Dies bedingt lange Zufahrten auf den Grundstücken zu den im Norden liegenden Garagen und führt zu einer unnötigen Versiegelung und hohen überbauten Grundstücksflächen.

Zudem erscheint das Erschließungssystem mit 4 Wendehämmern, die die „Hinterlieger“-Grundstücke erschließen, zum einem in der Dimension nicht ausreichend und sehr flächenintensiv und zum anderen bewirkt diese Erschließungsform, dass alle Grundstücke von dem Erschließungslärm der Zufahrten beeinträchtigt werden.

Die Gemeinde sollte daher prüfen, ob nicht eine Anordnung der Garagen längs entlang der Erschließungsstraße (Birkenweg) Sinn machen würde (siehe Anlage). Die dahinterliegenden (im Osten und Westen) Grundstücke in RH/DH-Bebauung könnten durch einen Erschließungsweg im Norden erschlossen werden. Die Südgärten wären losgelöst von der Erschließung und den Zufahrten und somit wesentlich besser nutzbar. Durch die Garagenstellung entlang des Birkenwegs wären diese Grundstücke zudem gut vom Straßenlärm abgeschirmt.“

Abwägung:
Die vom Landratsamt angefertigte Entwurfsskizze zeigt eine verdichtete Bebauung, bei der der ruhende Verkehr am Birkenweg untergebracht wird. Links und rechts des Birkenweges entstehen verkehrsfreie Reihenhausgrundstücke (Vierspänner) mit langgestreckten Südgärten. Das Konzept zeigt eine flächensparende Bauweise in der 19 Häuser untergebracht werden.

Grundsätzlich ist zu der eingegangenen Stellungnahme des Landratsamtes anzumerken, dass in der frühzeitigen Beteiligung eine reine Entwurfsskizze ohne Festsetzungen und Erläuterungen des Konzeptes und der Beweggründe der Gemeinde an die Behörden versandt wurde.

Dem städtebaulichen Entwurf des Planungsverbandes ist eine Analyse der städtebaulichen Strukturen im OT Inhausermoos vorausgegangen. Der dörfliche Charakter mit der kleinteiligen Bebauung wurde in der Planung aufgenommen. Diese sollen beibehalten und weiterentwickelt werden. Insofern finden sich auch verdichtete Bauweisen (Reihenhäuser und Mehrfamilienhaus). Auch das bisherige Erschließungssystem wird fortgesetzt. Die geplanten Stichstraßen erschließen beidseitig Grundstücke. Die Stiche sind kurz, die Dimensionierung der Wendehämmer auf ein Minimum reduziert (Wenden von Pkw). Nördlich des Vierspänners (Baugrundstücke 1a bis d) ist ein Fußweg zu den Gemeinschaftsgaragen vorgesehen, er ermöglicht eine Erschließung der vier Reihenhäuser von Norden, sodass die Südgärten grundsätzlich frei gehalten werden können. Das Konzept ermöglicht es auf gleicher Fläche 24 Wohngebäude unterzubringen. Eine Einhausung des Birkenweges mit Garagenbauten, um künftige Bebauung vom Verkehrslärm abzuschirmen, erscheint in Anbetracht der überschaubaren Zahl an angeschlossenen Wohneinheiten nicht erforderlich. Der Birkenweg ist keine Durchgangsstraße mit hohem Verkehrsaufkommen, die einer Lärmschutzmaßnahme bedürfte. Es handelt sich um eine nicht ausgebaute Wohnstraße, die von den Anwohnern des OTs Inhausermoos befahren wird. Durch die Erschließung mit Stichen und Wendehämmern wird kein Verkehrslärm in der Art erzeugt, als dass die wenigen, an der Stichstraße angeschlossenen Gebäude, beeinträchtigt würden. Am bisherigen städtebaulichen Konzept wird festgehalten. Die Dimensionierung der Wendehämmer entspricht den notwendigen Vorgaben der RASt (Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen) zum Wenden von Pkws.

Die Situierung der Garagen wurde, wo dies möglich erschien, geändert um kürzere Zufahrten zu gewährleisten. Durch die Bündelung des parkenden Verkehrs im nordwestlichen Eck (Leitungstrasse!) werden zudem Versiegelungen auf den einzelnen Grundstücken reduziert.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes (Planerische Belange) zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurf ist diese nicht weiter zu berücksichtigen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.01.2021 11:46 Uhr