Regionaler Planungsverband München


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 08.12.2020 ö 2.2.19

Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband München teilte mit E-Mail vom 22.10.2020 folgendes mit:

„…die Gemeinde Haimhausen will bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für weitere Wohnbebauung im Anschluss an ein bestehendes und bebautes Wohngebiet schaffen (ca. 1,4 ha). Das Gebiet liegt im Ortsteil Inhausermoos und sieht eine Bebauung mit Einzelhäusern, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau vor.

Aus regionalplanerischer Sicht ist im Hinblick auf die Unterlagen in der frühzeitigen Beteiligung auf folgendes hinzuweisen:

  • Auseinandersetzung mit der Frage, ob Innenpotentiale in der gesamten Gemeinde zur Verfügung stehen.
  • Infrastrukturelle Erforderlichkeit und verkehrliche Erreichbarkeit (möglichst im ÖPNV) als Voraussetzung für die Siedlungsentwicklung, siehe Regionalplan München B II Z 1.7 sowie B II Z 3.1.
  • Das Plangebiet liegt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, in dem die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts gesichert, die Eigenart des Landschaftsbilds bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten und verbessert werden soll (Regionalplan München B I G 1.2.1).

Die o. g. regionalplanerischen Belange sollen im weiteren Planverlauf aufgegriffen und beachtet bzw. berücksichtigt werden.“

Abwägung:
Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes deckt sich mit den Inhalten der vorangegangenen Stellungnahme der Regierung(Bedarfsnachweis, innerörtliche Potenziale, Infrastruktur und ÖPNV, landschaftliches Vorbehaltsgebiet). Auf deren Abwägung wird verwiesen.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat macht sich die Abwägung zu Eigen. In der Begründung des Bebauungsplanentwurfs werden entsprechende Aussagen zum Bedarfsnachweis sowie die infrastrukturellen Erforderlichkeiten mit der verkehrlichen Erreichbarkeit (insb. ÖPNV) und auch zum landschaftlichen Vorbehaltsgebiet eingearbeitet. Ferner werden Festsetzungen zum Schutz des Niedermoorbodens und grünordnerische Festsetzungen getroffen.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.01.2021 11:46 Uhr