In der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2020 TOP 10 wurde die Erforderlichkeit einer Halle im Bereich des gemeindlichen Bauhofes zum Unterstellen und Lagern diverser Gegenstände, wie z.B. Hütten für Weihnachtsmarkt, Biertischgarnituren usw. bereits behandelt.
Der notwendige Antrag auf Baugenehmigung wurde vom beauftragten Planungsbüro erstellt.
Das Gebäude ist im Ausmaß von 40,48 m Länge und einer Breite von 15,48 m mit einem Satteldach Dachneigung 12 Grad geplant. Die Kalthalle ist als Fertigteilhalle mit 4 Sektionaltoren und Betonbodenplatte vorgesehen.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.
Das Gelände der Kläranlage und des Bauhofes zwischen der Amper und dem Mühlbach an der Amperpettenbacher Straße ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für Versorgungsanlagen“ dargestellt. Das Flächenpotenzial ist bereits ausgeschöpft. Im Zuge der Ertüchtigung der Kläranlage wurde ein neues Klärbecken außerhalb dieser festgesetzten Fläche errichtet. Weitere verpflichtende bauliche Veränderungen in der Kläranlage stehen noch an. Bei der Planung und Realisierung der Ökokonto- und Ausgleichsfläche auf dem Grundstück FlNr. 143 wurde ein Entwicklungsstreifen von ca. 40 bis 45 m berücksichtigt.
Die Fläche liegt teilweise im Überschwemmungsgebiet und im Landschaftsschutzgebiet. Hierzu haben bereits positive Abstimmungen mit Fachbehörden stattgefunden.
Hinweis:
Eine Baugenehmigung erlischt, wenn mit der Ausführung des Vorhabens nicht innerhalb von vier Jahren begonnen wird. Die Geltungsdauer kann jeweils bis zu zwei Jahren verlängert werden.
Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Die Realisierung des Vorhabens ist erst dann vorgesehen, wenn ausreichend Finanzmittel vorhanden sind und diese im Haushalt berücksichtigt sind.