Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück FlNr. 82 der Gemarkung Haimhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 12.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück FlNr. 82 der Gemarkung Haimhausen (Hauptstr. 32) vor.
Die Werbeanlage ist in den Ausmaßen 3,50 m Höhe und 1,20 m Breite geplant.
Für den Bereich besteht kein Bebauungsplan.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB:
„Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die Sichtverhältnisse beim Ein- bzw. Ausfahren aus den Parkplätzen sowie der Zufahrt zur Tiefgarage dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung der Werbeanlage grundsätzlich zu. Dem beantragten Standort wird nicht zugestimmt. Die Werbeanlage soll auf dem Grundstück der FlNr. 82/3 im Bereich Ecke Hauptstraße/Bayernstraße aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2021 10:39 Uhr