Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des besteh. Wohngebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1456/6 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 12.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.01.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des besteh. Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1456/6 der Gemarkung Haimhausen (Neufeldweg 4 a) vor.

Es ist geplant das Bestandsgebäude baulich zu erweitern.
An der Südseite ist ein erdgeschossiger Anbau mit Pultdach in den Ausmaßen 4,80 m Breite und 1,90 m Tiefe vorgesehen.
An der Westseite entsteht eine Außentreppe verbunden mit einem Balkon.
Ferner werden im Gebäude kleinere bauliche Veränderungen vorgenommen.

Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Krautgärten 7. Änderung“ in Verbindung mit dem Bebauungsplan „Krautgärten 5. Änderung“.

Für das Vorhaben ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der teilweisen Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch den Balkon beantragt. Eine schmale Teilfläche des Balkons mit einer Tiefe von rund 60 cm bzw. rund 20 cm auf der gesamten Länge des Balkons liegt außerhalb der Baugrenzen (schraffierter Bereich). Die erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des besteh. Wohngebäudes mit der Befreiung zur geringfügigen Überschreitung der Baugrenze durch den geplanten Balkon das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Die Grundzüge der Planung sind hiervon nicht berührt.

Beschluss

Der Bau,- Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Krautgärten – 7. Änderung“ in Verbindung mit dem Bebauungsplan „Krautgärten – 5. Änderung“ hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung des Balkons an der Westseite des besteh. Wohngebäudes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 10:39 Uhr