Umlagekraft:
Mit Bescheid vom 30.10.2020 teilte uns das statistische Landesamt die Umlagekraft für das Jahr 2021 mit.
Die Umlagekraft resultiert hauptsächlich aus der Steuerkraft der Kommune. Zugrunde gelegt werden die Zahlen aus dem Vorvorjahr und daher für das Jahr 2021 die Steuerkraftzahlen aus dem Jahr 2019.
Die Steuerkraft berechnet sich aus den Einnahmen der Realsteuern (Grundsteuer A + B und Gewerbesteuer), der Beteiligung an der Einkommensteuer und der Beteiligung an der Umsatzsteuer.
Zu der Steuerkraft werden noch 80 % der Schlüsselzuweisungen aus dem Vorjahr, also hier aus 2020 hinzugerechnet. Die so berechnete Umlagekraft beläuft sich auf 7.415.817 €.
Entwicklung der Umlagekraft:
2017
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2018
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2019
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2020
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2021
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5.500.455 €
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5.575.781 €
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6.180.503 €
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6.570.103 €
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7.415.817 €
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Kreisumlage:
Die Umlagekraft der Gemeinde ist Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage, die an das Landratsamt Dachau zu bezahlen ist. Der Hebesatz wird für das Jahr 2021 bei 48,5 % liegen. Die Kreisumlage 2021 wird demnach 3.596.671,24 € betragen.
Entwicklung Kreisumlage:
2017
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2018
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2019
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2020
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2021
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2.557.712 €
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2.592.738 €
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2.904.836 €
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3.153.649 €
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3.596.671 €
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Schlüsselzuweisung:
Mit Bescheid vom 10.12.2020 wurde die Schlüsselzuweisung 2021 mit 172.688 € festgesetzt.
Die Schlüsselzuweisungen resultieren aus der Gemeindeschlüsselmasse die der Freistaat jährlich zur finanziellen Unterstützung bereitstellt. Daraus wird ein einheitlicher Grundbetrag je Einwohner berechnet, der für ganz Bayern gilt. Ist dieser Grundbetrag höher, als die Steuerkraft je Einwohner (siehe Umlagekraft), erhält die Gemeinde 55 % des Unterschiedsbetrags als Schlüsselzuweisung. Durch die hohe Steuerkraft sinken entsprechend auch die Schlüsselzuweisungen.
Entwicklung der Schlüsselzuweisung:
2018
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2019
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2020
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2021
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337.256 €
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428.724 €
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494.444 €
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172.668 €
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Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen:
Für die Kreisumlage ist ein Betrag in Höhe von 3.597.000 € im Haushaltsplan zu veranschlagen.
Für die Schlüsselzuweisung wird ein Betrag in Höhe von 172.500 € veranschlagt.
Diese beiden Positionen stellen im Vergleich zum Haushalt 2020 eine Veränderung von
– 764.798 € dar, die im Haushalt 2021 gedeckt werden muss.