Finanzzuweisung Gewerbesteuermindereinnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö 8

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 14.12.2020 wurde für die Gemeinde Haimhausen die Finanzzuweisung zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen mit 42.058 € festgesetzt. 

Wie in der letzten Gemeinderatssitzung vom 10.12.2020 bereits berichtet wurde, überstieg das maßgebliche Gewerbesteueristaufkommen 2020 das durchschnittliche  Aufkommen der Jahre 2017 – 2019. Somit erhält die Gemeinde demnach keine Zuweisung. 

Die zum pauschalen Ausgleich der Mindereinnahmen zur Verfügung stehende Summe (Zuweisungsmasse) wurde von den Gemeinden nicht komplett ausgeschöpft, sodass ein Betrag von insgesamt 220.583.955 € an die bayerischen Gemeinden entsprechend ihrer Schlüsselzuweisungen ausgeschüttet wird. 
Für die Gemeinde Haimhausen entfällt hierbei ein Anteilsatz von 0,00019066871, wonach sich die Zuweisung in Höhe von 42.058 € ergibt. 

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

Die Zuweisung ist nicht zweckgebunden und wird als allgemeine Zuweisung gewährt. Die Einnahme war im Haushalt 2020 nicht vorgesehen. Es handelt sich somit um Mehreinnahmen die zur Deckung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt herangezogen werden können. 

Datenstand vom 20.10.2021 10:40 Uhr