Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für 380 kV-Freileitungen - Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06.2020, TOP 1, beschlossen, einen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für 380 kV-Freileitungen aufzustellen. Der voraussichtlich vertiefte Untersuchungsraum betrug hierbei 461 ha. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, den Geltungsbereich zu prüfen und sachgerecht abzuwägen.

Zwischenzeitlich haben Arbeitsgespräche zwischen der Verwaltung, dem Planungsbüro Linke+Kerling und Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt & Partner stattgefunden.

Hierbei wurde in einem ersten Schritt der räumliche Geltungsbereich für den räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplans thematisiert und konkretisiert. Es wurde sich darauf verständigt, dass dieser auf das südliche Gemeindegebiet beschränkt wird. Er beginnt am südlichen Siedlungsrand von Haimhausen und erstreckt sich bis zur südlichen Gemeindegrenze, wobei er die bestehenden Siedlungsbereiche im Inhausermoos ausspart (Überspannungsverbot bei Ersatzneubauten gemäß LEP G 6.1.2). Der Geltungsbereich beträgt nunmehr 914 ha anstatt 461 ha und ist im Lageplan der Anlage 1 dargestellt. Die Anlage 2 dient lediglich der Information und wird kein Verfahrensbestandteil.

Der Aufstellungsbeschluss vom 25.06.2020, TOP 1, ist daher entsprechend zu konkretisieren (da es sich begrifflich um einen räumlichen und sachlichen Teil-FNP handelt) und zu modifizieren (wg. der Größe des Plangebiets). 

In der Sitzung werden Frau Linke und Herr Rechtsanwalt Engelmann online zugeschaltet. Sie werden den Geltungsbereich erläutern und auch für Fragen des Gemeinderats zur Verfügung stehen.

Beschluss

Der Gemeinderat konkretisiert und modifiziert seinen Beschluss vom 25.06.2020, TOP 1, zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für 380 kV-Freileitungen dahingehend, dass es sich um einen sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplan handelt und der Geltungsbereich entsprechend des in der Anlage 1 dargestellten Planumgriffs angepasst wird. Der Geltungsbereich, nunmehr 914 ha anstatt 461 ha, wird wie folgt begrenzt: Der Nordrand des Geltungsbereiches entspricht dem südlichen Siedlungsrand von Ottershausen und Haimhausen. Ab dem Südosteck der Ortslage Haimhausen, hier dem sog. „Grundfeld“ bzw. dem Kreisverkehr an der Staatstraße St 2339, verläuft der Geltungsbereich nördlich der Staatsstraße St 2339 bis zur Bundesstraße B 13 nach Osten nahezu im Lot auf die östliche Gemeindegrenze zu – hier im Nordosten zu Fahrenzhausen und im Südosten zu Eching. 
Im Osten entspricht die Grenze des Geltungsbereiches derjenigen des Gemeinde­gebietes. 
Im Südosteck der Gemeinde, ab der Kreuzung der Gemeindegrenze mit der Bundesstraße B 13 verläuft der Geltungsbereich südlich der Bestandstrasse der Höchstspannungsleitung am Nordrand der Siedlungsflächen des Inhausermooses. Im Süden – hier nördlich des Unterschleißheimer Sees – springt der Geltungsbereich wieder auf die südliche Gemeindegrenze – hier zur Stadt Unterschleißheim. Am Westrand erfolgt die Begrenzung des Geltungsbereiches bis zur Amper ebenfalls durch die Gemeindegrenze – hier zu Hebertshausen. Ab der Amper verläuft der Geltungsbereich in einem Abstand von 100 m nördlich der bestehenden Höchstspannungs-Freileitung, bis dieser auf den südwestlichen Siedlungsrand von Ottershausen – hier im Bereich Marienmühle – trifft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 10:43 Uhr