Erlass der Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen vom 31.10.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 5

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats, am 07.05.2020, wurde unter TOP 6 die Bestellung der Verwaltungsräte für die beiden Kommunalunternehmen beschlossen.
Die beiden Kommunalunternehmen haben in ihren Unternehmenssatzungen allerdings unterschiedliche Regelungen bezüglich der Anzahl der Verbandsräte.
§ 5 der Unternehmenssatzung des KU Energie regelt, dass neben dem Vorsitzenden (Erster Bürgermeister der Gemeinde) bis zu 8 weitere Verwaltungsräte vom Gemeinderat bestellt werden können.
§ 5 Unternehmenssatzung des KU Liegenschaften regelt, das neben dem Vorsitzenden (Erster Bürgermeister der Gemeinde) 8 weitere Verwaltungsräte vom Gemeinderat zu bestellen sind.

In TOP 6 der konstituierenden Sitzung vom 07.05.2020 wurde allerdings festgelegt, dass analog zu der Ausschussbesetzung der gemeindlichen Gremien auch die Anzahl der Verwaltungsräte in den Kommunalunternehmen auf 6 Personen verringert wird. Unter TOP 6.1 wurde der Auftrag zur entsprechenden Satzungsänderung erteilt. Bei der Satzungsänderung sollte die Formulierung des Satzungstextes des KU Energie übernommen werden.
Die vorgelegte Änderungssatzung umfasst nun genau diese Vorgabe.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die in Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen vom 31.10.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 10:43 Uhr