Gebührenerhebung Kindertagesstätten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Wie bereits beim letzten Lockdown können nicht alle Kinder in den Kindertagesstätten wie gewohnt betreut werden. Die Regierung hat in der Sitzung vom 26.01.2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Zur Umsetzung wird eine Förderrichtlinie veröffentlicht.

Im Vergleich zum Beitragsersatz im Jahr 2020 verringern sich nun die Beiträge, die von der Regierung übernommen werden, da die Förderung 70 % der festgesetzten Pauschalbeträge beträgt. 
Die Voraussetzung für die Gewährung des Beitragsersatzes ist, dass das jeweilige Kind an nicht mehr als 5 Tagen die Einrichtung besucht hat und keine Elternbeiräte erhoben werden.

Es wurden folgende Pauschalbeträge festgesetzt:
  • Krippenkinder: 300 Euro, davon trägt der Freistaat 240 Euro.

  • Kindergartenkinder: 50 Euro (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro), d.h. Entlastung um 150 Euro, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro weitere 35 Euro.

Im Januar wurden im Kindergarten von 52 Kindern 24 Kinder nicht betreut. 
In den Kinderkrippen wurden von 55 Kindern 21 Kinder nicht betreut. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, wie auch bereits beim letzten Lochdown die Elternbeiträge nach der tatsächlichen Inanspruchnahme zu erheben. Bei einer Betreuung von nicht mehr als 5 Tagen im Monat wird kein Beitrag erhoben.

Die Abrechnung erfolgt Anfang März, sodass der Elternbeitrag für ggf. Januar und Februar entsprechend zurückerstattet wird.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

Der Freistaat wird den Beitragsersatz pauschaliert ausbezahlen. Das heißt, wenn der Elternbeitrag grundsätzlich unter dem festgelegten Beitragsersatz liegt, wird trotzdem der volle Beitragsersatz ausbezahlt. Im Gegenzug trifft dies aber auch auf höhere Elternbeiträge zu. Die Elternbeiträge in Haimhausen liegen im Schnitt über den festgelegten Beitragssätzen des Freistaats, sodass der Beitragsersatz den Ausfall der Elternbeiträge nicht abdecken wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen nach der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben werden. Bei einer Betreuung von nicht mehr als 5 Tagen wird kein Beitrag erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 10:43 Uhr