Antrag auf Baumfällungen auf den Grundstücken FlNr. 954/56 und -/21 und -19


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 20.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Verwaltung wurde mit Schreiben  vom  26.02.2021 ein Antrag auf Fällung von  3 Bäumen vorgelegt. Es handelt sich  um einen Kirschbaum auf dem Wegegrundstück  FlNr.  954/19, bei dem der Antragsteller Miteigentümer ist,   einen Spitzahorn auf dem Grundstück FlNr.   954/56  (Tegelfeldstraße 11) und eine Weide auf dem Grundstück  FlNr.  954/21 (Tegelfeldstraße 13)  - s. Anlage. 

Aufgrund der  inzwischen  vorliegenden Brut- und Vegetationsphase  wurde mit dem Antragsteller  besprochen, dass Fällungen frühestens im Herbst vorgenommen werden können.  

Die Grundstücke liegen im Umgriff des Bebauungsplanes Tegelfeld Mitte, 2. Änderung von 2010.   Im Rahmen der Bauleitplanung wurde  eine Baumbestandsliste mit Baumbewertung  vom 08.10.2008 gefertigt – s. Anlage.   

Im Bebauungsplan   wurde festgehalten, dass  im Falle nachgewiesener Gefahrenbäume   Fällungen vorgenommen werden.  Bei den Ersatzpflanzungen wurde bezüglich  der Größe unterschieden zwischen Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen und Bäume, die nicht unter die Baumschutzverordnung fallen, jedoch mit einem Stammumfang von größer als 40 cm.  

Für die Grundstücke bestehen Pflanzgebote.  Diese können lt. Bebauungsplan mit den  Ersatzpflanzungen für genehmigte Fällungen verrechnet werden. 

Es wurde eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Das Ergebnis kann der Anlage entnommen werden.  

Der Antragsteller beantragt die Fällung der Kirsche, des  Spitzahorns und  der Weide und bittet darum,  die Ersatzpflanzungen erst im Rahmen der Bebauung    der beiden Grundstücke zu beauflagen.  

Nach Fällung der Bäume  bleiben auf dem Grundstück 954/56  noch eine Esche (Nr.  249)   sowie  2  Bergahorn (Nr.  248 und 251)  bestehen.   

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, und Umweltausschuss genehmigt die Fällung  des Kirschbaumes auf der FlNr.  954/19, des Spitzahorns (Nr. 252)  auf der FlNr.  954/56 und  der Weide auf dem Grundstück  FlNr. 954/21. Die Fällungen dürfen erst ab 01.10.2021 durchgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für den auf dem Wegegrundstück  zur Fällung beantragten  Kirschbaum wird keine Ersatzpflanzung gefordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Für den auf dem Grundstück FlNr.  954/56 zur Fällung beantragten  Spitzahorn wird  eine Ersatzpflanzung in Form eines „Großbaumes“ entsprechend  Ziff.  4.8.1 gefordert.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

Für die auf dem Grundstück FlNr.  954/21 zur Fällung beantragte Weide wird eine Ersatzpflanzung in Form eines Kleinbaumes  entsprechend  Ziff. 4.8.2 gefordert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

Für die auf dem Grundstück  FlNr.  954/56 gefällte Koreatanne wird eine Ersatzpflanzung in Form eines Kleinbaumes entsprechend Ziff.  4.8.2 gefordert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 10:52 Uhr