Billigung des Satzungsentwurfs, Stand: 22.04.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat in Abstimmung mit der Gemeinde und den Grundstückseigentümern den in der Anlage beigefügten Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Ottershausen – Dachauer Str. 4 (FlNr. 819 Gemarkung Haimhausen)“  erstellt.

Mit dem Bauleitverfahren verfolgt die Gemeinde folgende Planungsziele:

Anlass für die Einbeziehungssatzung ist das Vorhaben der Grundstückseigentümer, auf ihrem Grundstück mit der FlNr. 819 Gemarkung Haimhausen Wohnraum in einem bis dato als Nebengebäude und Garage genutzten Gebäude schaffen zu wollen. Hierfür ist eine Umnutzung und Aufstockung des Gebäudes geplant. Da das Grundstück derzeit im Außenbereich liegt und das Vorhaben unzulässig ist, soll durch eine Einbeziehungssatzung die planungsrechtliche Möglichkeit zur Nachverdichtung geschaffen werden.

Da es sich um ein baulich genutztes Grundstück handelt, dessen künftige bauliche Entwicklung auf den vorhandenen Bestand beschränkt wird, kann davon ausgegangen werden, dass durch die Einbeziehung des Grundstücks in den Innenbereich weder die Funktionen des Landschaftsschutzgebiets, noch die des regionalen Grünzugs und des Biotopverbunds beeinträchtigt werden.

Der Erhalt des vorhandenen Baumbestands wird festgesetzt. Sollten jedoch einzelne Bäume nicht erhalten werden können, ist auf dem Grundstück für entsprechend gleichwertigen Ersatz zu sorgen.  

Da sich auf dem Grundstück ferner ein Baudenkmal (ehem. Schulhaus) befindet, wurden die denkmalschutzrechtlichen Belange insbesondere dadurch berücksichtigt, dass die Firsthöhe des Nebengebäudes auf 7,20m festgesetzt wurde (FH des Baudenkmals: 9 m).

Hinsichtlich der Abstandsflächen wurde hier der Besonderheit des Einzelfalls Rechnung getragen und wo erforderlich, eine entsprechende Regelung abweichend der gemeindlichen Satzung getroffen. Im Übrigen gilt sinngemäß die gemeindliche Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe.

Der Satzungsentwurf mit Begründung ist der Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf - Stand: 22.04.2021- zur Einbeziehungssatzung „Ottershausen – Dachauer Str. 4 (FlNr. 819 Gemarkung Haimhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 10:54 Uhr