Auslegungsbeschluss zum Satzungsentwurf, Stand: 22.04.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Das Verfahren zur Einbeziehungssatzung richtet sich nach § 13 Abs. 2 und § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Es wird daher vorgeschlagen, nunmehr mit dem in TOP 4.1 gebilligten Entwurf der Einbeziehungssatzung (Stand: 22.04.2021) die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 10:54 Uhr