Auslegungsbeschluss zum Satzungsentwurf, Stand: 22.04.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Verfahren zur Einbeziehungssatzung richtet sich nach § 13 Abs. 2 und § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Es wird daher vorgeschlagen, nunmehr mit dem in TOP 4.1 gebilligten Entwurf der Einbeziehungssatzung (Stand: 22.04.2021) die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2021 10:54 Uhr