Handwerkskammer für München und Oberbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö 2.2.5

Sachverhalt

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern hat folgende Stellungnahme abgegeben:

„…Auf der 1,4 ha großen Fläche, die im Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und daher nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen war, soll Wohnbebauung auf 24 Parzellen in Form von Einfamilien-, Doppel-, Mehrfamilien- und Reihenhäusern entstehen, in die sich nordwestlich eine Fläche für Gemeinschaftsgaragen einfügt. Die Planunterlagen aus dem vorausgegangenen Planentwurf wurden u.a. um textliche Erläuterungen, Festsetzungen und Hinweise ergänzt und damit wesentlich konkretisiert. Hinsichtlich der Planung sei auf die vorausgegangene Stellungnahme von Oktober 2020 verwiesen, die auch für das vorliegende Verfahren als grundsätzlich noch einmal angeführt zu betrachten ist. Im Zusammenhang mit ihrer vorausgegangenen Stellungnahme begrüßt die Handwerkskammer für München und Oberbayern die ergänzten textlichen Hinweise Nr. 10 zum Schutz vor hohen Grundwasserständen und sonstigen hydrostatisch wirksamen Wässern.“

Ergänzend wird hier nochmal die Stellungnahme vom Oktober 2020 wiedergegeben:

Zu den bisher vorliegenden Planunterlagen bestehen von unserer Seite
zunächst nur folgende Anmerkungen:

Angesichts der im VerkehrsIärmgutachten 6562.1/2019-AS geschilderten
Tatsache, dass es sich um einen durch die nahe BAB92 (mit geplantem
sechsspurigen Ausbau) immissionsschutzrechtIich stark vorbelasteten Standort
handelt pdieren für eine Ausweisung - zumindest im Süden des Plangebiets-
als Mischbaufche, deren Orientierungswerte im Plangebiet auch wie
nachgewiesen eingehalten werden können.

Laut „Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebietedes LFU Bayern liegt das Plangebiet innerhalb des wassersensiblen Bereichs bzw. gemäß dem beigefügten Baugrundgutachten B201266 auch im Bereich hochanstehenden Grundwassers. Die Handwerkskammer für nchen und Oberbayern ist gemeinsam mit weiteren Vertretern der Bau- und Wasserwirtschaft Unterzeichnerin einer gemeinsamen Erklärung, die sich für die Risikovermeidung durch an Hochwasser-und Überschwemmungsereignisse angepasstes Bauen stark macht. Es ist grundsätzlich ein besonderes Augenmerk auf die wesentliche Bedeutung baulicher Schutzmaßnahmen und eine an häufiger werdende Extremwettereignisse angepasste Bauweise zu richten.“

Abwägung:
Die HWK verweist auf ihre vorherige Stellungnahme, in der sie eine Mischbaufläche im Süden des Plangebietes anregt und auf die Lage im wassersensiblen Bereich mit hohem Grundwasserstand hinweist. Diese Punkte hat der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung am 10.12.2020 vollumfänglich behandelt. Die daraus erfolgte Anpassung im Bebauungsplan (Hinweis Nr. 10 zum Schutz vor hohen Grundwasserständen) wird nun von der HWK ausdrücklich begrüßt. Erneute Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Änderungen im Bebauungsplanentwurf sind nicht angezeigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2021 09:46 Uhr