Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö 2.2.8

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Abteilung Untere Naturschutzbehörde, hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Hinweise:

Wie bereits in unserer Stellungnahme zum Entwurf ausführlich dargelegt, bestehen hinsichtlich der geplanten, nicht unerheblichen baulichen Erweiterung in einem sensiblen Bereich der Gemeinde (Inhauser Moos, Niedermoorstandort mit besonderen und schützenswerten ökologischen Funktionen, die lt. Gesetz zu erhalten sind) erhebliche Bedenken.

Aus ausführlich dargelegten und auch nachvollziehbaren Gründen will die Gemeinde die Planung, die mit erheblichen Auswirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Ziff. 7a BauGB genannten Schutzgüter verbunden ist, trotzdem weiterverfolgen. Der Anregung, das Baugebiet dann wenigstens zu verkleinern wurde dabei nicht gefolgt.

Auf Grund der sensiblen Lagen sind wir auch weiterhin der Meinung, dass die bauplanungs-rechtliche Behandlung nach § 13 b i. V. mit § 13 a BauGB der sensiblen Situation nicht gerecht wird, da hierbei weder ein Umweltbericht noch Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind.
Dem Bebauungsplan beigelegt wurde eine durch einen zertifizierten Baumkontrolleur erstellte aktuelle Bewertung der Bestandsbäume. Leider fehlt eine Verortung der nummerierten Bäume, so dass nicht nachvollziehbar ist, welche Bäume bewertet wurden.


Folgende Punkte sollten in der Planung noch Beachtung finden:
Unter 12. 4 Hinweisen wird lediglich vermerkt, dass massive Gehölzrückschnitt- oder Rodungsmaßnahmen in der Vogelbrutzeit zu vermeiden sind. Aus artenschutzrechtlichen Gründen dürfen Eingriffe in Gehölzbestände innerhalb dieser Zeit nur durchgeführt werden, wenn unumgänglich und nachweislich sichergestellt wurde, dass sich keine brütenden Vögel in den Gehölzen befinden. Da auch einige älter Birken von einer Rodung betroffen sein werden, ist zudem noch zu ergänzen, dass hier beim Vorhandensein von Baumhöhlen auch sichergestellt sein muss, dass diese nicht von Fledermäusen als Überwinterungsquartier genutzt werden. Hierfür ist ggf. ein/e qualifizierte/r Fachfrau/mann einzuschalten. Da die UNB die sich aus der Planung ergebenden Bauanträge vermutlich nicht mehr auf den Tisch bekommen wird, wird die Gemeinde gebeten die zukünftigen Bauherren auf die Beachtung artenschutzrechtlicher Vorgabenhinzuweisen.

Abwägung:
Die Formulierung zum besseren Schutz der Fledermäuse wird in den Hinweisen wie folgt ergänzt. „Vor Beginn der Rodungsarbeiten ist durch einen qualifizierten Sachverständigen zu prüfen, ob zu entfernende Bäume als Überwinterungsquartier von Fledermäusen genutzt werden.“ Ist das der Fall, ist das weitere Vorgehen mit dem Sachverständigen abzustimmen, ggf. muss die Rodung verschoben werden, bis die Winterruhe beendet ist.


2.
Es fällt auf, dass bei den Bauparzellen 4, 5a und 5b durch die rückwärtige Anordnung der Garagen relativ lange Zufahrten ergeben. Hier sollte geprüft werden, ob diese durch entsprechende Verschiebung der Garagen verkürzt werden können.

Abwägung:
Das Verschieben der Garagen näher zur Stichstraße kann aus städtebaulichen Gründen nicht erfolgen. In dem nach Süden hin eher lockeren bebauten Gebiet, soll keine lange, geschlossene Gebäudezeile entstehen, wie es der Fall wäre, wenn die Garagen in einer Flucht mit den Wohngebäuden stehen. Zudem würde bei Parzelle 5a im EG keine Belichtung von Westen möglich sein und bei 5 b stünde die Garage direkt an der Retentionsmulde. Allein die Garage der Parzelle 4 könnte versetzt werden, was aber ggü. Garage von Nr. 5 b zu unglücklichen Restflächen im rückwärtigen Bereich führen würde.


Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 6 Ziff. 5, 7 a und g, § 1 a Abs. 2,3 und 5 BauGB, § 1 Abs. 3 Ziff. 2, 4 und 6 sowie Abs. 4 Ziff. 1 BNatSchG, Art. 3 Abs. 3 BayNatSchG, § 39 Abs. 1 und 5 Ziff. 3 i.V. mit § 44 Abs. 1 Ziff. 1, 2, 3 BNatSchG“


Abwägung (Fazit):
Der Bebauungsplan wird unter C Hinweise redaktionell ergänzt. Eine Formulierung zum Schutz von Fledermäusen wird eingefügt.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Abteilung Untere Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Der Bebauungsplan wird in den Hinweisen redaktionell ergänzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.07.2021 09:46 Uhr