Landratsamt Dachau, Fachbereich: Kreisbrandinspektion/Brandschutzdienststelle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö 2.2.11

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Fachbereich Kreisbrandinspektion/Brandschutzdienststelle hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Einwendungen:

Gegen die geplante Maßnahme bestehen keine Einwände.
Wir bitten bei den konkreten Bebauungsplanverfahren weiterhin die Brandschutzdienststelle zu beteiligen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Löschwasserversorgung  
Rechtliche Vorgaben:
Nach Artikel 1 Absatz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) haben die Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Nach Absatz 2 haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1 BayFwG) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Sie haben außerdem in diesen Grenzen die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

Nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) können alle Löschwasserentnahmestellen in einem Umkreis von 300 m um die bauliche Anlage herangezogen werden. D.h. aber nicht, dass die erste nutzbare Löschwasserentnahmestelle erst in 300 m Entfernung sein darf. Auch hier sind wiederum die 80 m nutzbare Schlauchlänge der Feuerwehr heranzuziehen, da ansonsten das Wasser nicht zum Einsatzfahrzeug herangeführt werden kann um von diesem dann, ggf. mit einer Druckerhöhung, verteilt zu werden.

Der vorzuhaltende notwendige Löschwasserbedarf richtet sich nach der Art der durch die Gemeinde zugelassenen baulichen Nutzung (Bebauungsplan). Als Planungsgröße kann hierzu das Arbeitsblatt W 405 des DVGW herangezogen werden.

Hinweis
Wird die Bereitstellung von Wasser an einen Zweckverband übertragen, sind zudem Regelungen zur Bereitstellung von Löschwasser und deren Entnahme Einrichtungen (Hydranten; einschließlich deren Pflege) vertraglich festzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Entnahme von Löschwasser auch weiterhin für Einsätze oder Übungen durch die gemeindliche Feuerwehr jederzeit und kostenfrei möglich ist.

Flächen der Feuerwehr
Bei den Flächen des Gebäudes ist darauf zu achten, dass die Richtlinie „Flächen für die Feuerwehr DIN 14090“ unter allen Umständen eingehalten wird. Dies gilt auch für die Zufahrt zum Objekt.

Rettungshöhen
Aus Aufenthaltsräumen von nicht ebenerdig liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Fensterbrüstungshöhe von max. 8 m, kann der 2. Rettungsweg auch über tragbare Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden.

Hierzu ist es aber erforderlich, dass bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sind (Art. 31 BayBO).“

Abwägung:
Die Gemeinde Haimhausen hat im Jahr 2003 die Wasserversorgung für den Ortsteil Inhausermoos an die Stadtwerke Unterschleißheim abgegeben. Regelungen zur Übertragung der Löschwasserversorgung wurden nicht getroffen, sodass hierfür weiterhin die Gemeinde zuständig ist. Vereinbarungen zur Bereitstellung von Löschwasser und deren Entnahmeeinrichtungen wurden nicht getroffen. Im Zuge der Planungen zur Bauleitplanung „Birkenweg Süd“ bestätigten die Stadtwerke Unterschleißheim gegenüber der Gemeinde im Jahr 2018 und 2020, dass der erforderliche Grundschutz gemäß dem Arbeitsblatt W 405 mit 48m³/h gewahrt ist. Eine aktuelle Durchflussmessung der Stadtwerke im Bereich des Birkenwegs hat nunmehr allerdings ergeben, dass lediglich eine Löschwassermenge von 30,6 m³/h vorhanden ist. Dies wurde auch von einer unabhängigen Messfirma bestätigt. Die Gemeinde steht derzeit in Gesprächen mit den Stadtwerken Unterschleißheim, um den erforderlichen Grundschutz herzustellen. Seitens der Stadtwerke wurden hierfür zwei Lösungsmöglichkeiten in Betracht gezogen: 1. Leitungsausbau/Verbesserung/Erneuerung des bestehenden Leitungsnetzes oder 2. Verlegung einer zweiten Einspeisungsleitung. Welcher dieser Lösungswege in Betracht kommt, wird sich zeitnah klären. Da die Bereitstellung von Wasser auf die Stadtwerke übertragen wurde, wurde seitens der Stadtwerke auch eine Regelung zur Bereitstellung von Löschwasser und deren Entnahme in Aussicht gestellt. Die Verhandlungen hierzu werden zeitnah eingeleitet. Nach derzeitiger Sachlage kann davon ausgegangen werden, dass zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme durch die künftigen Bauherren der erforderliche Grundschutz hergestellt und damit die Erschließung in diesem Punkt gesichert sein wird.

In den Hinweisen zum Brandschutz werden die Formulierungen bezgl. „Flächen für die Feuerwehr“ und „Rettungshöhen“ ergänzt: „Die Richtlinie „Flächen für die Feuerwehr DIN 14090“ ist auf den Baugrundstücken unter allen Umständen einzuhalten. Aus Aufenthaltsräumen von nicht ebenerdig liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen gewährleistet sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Fensterbrüstungshöhe von max. 8 m kann der 2. Rettungsweg auch über tragbare Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sind (Art. 31 BayBO).“

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich Kreisbrandinspektion/Brandschutzdienststelle, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Hinweise zum Brandschutz werden ergänzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2021 09:46 Uhr