Polizeiinspektion Dachau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö 2.2.12

Sachverhalt

Die Polizeiinspektion Dachau hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Das Landratsamt Dachau hat bereits den städtebaulichen Entwurf kritisch beurteilt. Die langen Anfahrtswege zu den Grundstücken wurden bemängelt. Das Landratsamt regt an zu prüfen, ob die Garagen längs entlang der Erschließungsstraße angeordnet werden können. Auf öffentlichen Verkehrsgrund sind keine Stellplätze vorgesehen. Nach allgemeiner Erfahrung ist anzunehmen, dass pro Haushalt meistens mehr als ein Fahrzeug genutzt werden. Zwangsläufig werden Fahrzeuge auf der Straße geparkt werden. Es ist nicht ersichtlich wo diese Fahrzeuge Platz finden sollen. Gerade in ländlichen Regionen sind die Bewohner auf ein Kfz angewiesen. Parkprobleme scheinen hier vorprogrammiert. Es ist anzunehmen, dass in Zukunft regelnd in die Verkehrssituation eingegriffen werden muss. Der Unterzeichner regt deshalb an zu prüfen, wie öffentliche Stellplätze geschaffen werden können.“

Abwägung:
Die Stichstraßen sind nur ca. 30 m lang und damit kürzer als bei der nördlichen Bestandsbebauung, die ohne Wendehammer auskommt. Es ist ein bewusst gewähltes Erschließungskonzept, das an die ortstypische Struktur anknüpft und ruhige Wohnstraßen schafft. Auch die Wendehämmer sind bewusst eingeplant, um einfaches Wenden für Pkw und Aufstellflächen Feuerwehr zu gewährleisten. Bei der Planung der Garagen und Stellplätze wurden je Grundstück zwei Stellplätze eingerechnet, zumeist in Form von Doppelgaragen, im Bereich der Parzellen 1 bis 3 sind sie in den Gemeinschaftsgaragen und den Carportflächen untergebracht. Für Besucher oder einem erhöhten Stellplatzbedarf bei mehr als einer Wohneinheit besteht die Möglichkeit auf offenen Stellplätzen zu parken, die zusätzlich zu den zwei Garagenstellplätzen auf den jeweiligen Grundstücken zulässig sind. Dazu wurde ausdrücklich wurde ein Abweichen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung festgesetzt, wonach der Stauraum vor der Garage, wenn 5 m tief, als Stellplatz angerechnet werden kann. Bei der Überschaubarkeit des geplanten Gebietes mit 24 Wohngebäuden und realistischen 27 Wohneinheiten ist nicht mit einer derart problematischen Parkraumsituation zu rechnen, als dass mit der Notwendigkeit eines polizeilichen Eingreifens zu kalkulieren wäre. Öffentliche Stellplätze ließen sich nur mit einer Verbreiterung des Straßenraumes bewerkstelligen, was wiederum größere Retentionsflächen entlang der Straße erfordern würde. Um dies realisieren zu können, müsste der Umgriff des gesamten Plangebietes verbreitert werden, was nicht Ziel der Planung entspricht. Sie sieht vor Wohnraum in möglichst dichter, flächensparender und gleichzeitig ortsbildverträglicher Bauweise zu ermöglichen. Auf den privaten Baugrundstücken ist ausreichend Fläche zum Unterbringen des Parkverkehrs vorhanden. Umgekehrt können die durch die GRZ begrenzten versiegelbaren Flächen durchaus ein Ausschlusskriterium für weitere Wohneinheiten auf einem Grundstück sein und so dazu beitragen, eine unverträgliche Entwicklung zu verhindern. Die Gemeinde sieht sich daher nicht veranlasst, für den privaten Parkverkehr Stellplätze im öffentlichen Straßenraum anzubieten.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Polizeiinspektion Dachau zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs ist nicht angezeigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2021 09:46 Uhr