Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö 2.2.14

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – hat folgende Stellungnahme abgegeben:

„…Zum o.g. Vorhaben wurde bereits mit Schreiben vom 14.10.2020 Stellung genommen und insbesondere auf das Erfordernis eines Bedarfsnachweises für die Neuausweisungen sowie die Berücksichtigung flächensparender Siedlungsformen, auf die Beachtung der Ziele zur Verkehrsanbindung insbesondere in Hinblick auf den ÖPNV sowie die Berücksichtigung der Belange des betroffenen landschaftlichen Vorbehaltsgebietes hingewiesen. Die Planunterlagen liegen nun in deutlich ergänzter und somit bewertbarer Form vor. Der Bedarf für die Neuausweisung wird im Abwägungsvorschlag des Gemeinderatsbeschlusses vom 10.12.2020 begründet. Auch wenn anhand dieser Darstellung in der Gemeinde Haimhausen durchaus noch Baulücken vorhanden sind, kann insbesondere angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung der Bedarf für eine generelle Neuausweisung als plausibel begründet angesehen werden. Zukünftige Entwicklungen sollten sich jedoch auf die Bereiche, die im Regionalplan gem. RP 14 B II G 2.1 als Hauptsiedlungsbereiche festgelegt sind, konzentrieren. Die geplante Bebauung mit überwiegend Einzel- und Doppelhäusern, aber auch 2 Häusergruppen und einem Mehrfamilienhaus wird von der Gemeinde als flächensparende Siedlungsform im Kontext der bestehenden Ortsstruktur bewertet. Eine optimale Verkehrsanbindung ist zwar im Wesentlichen lediglich für Kfz gegeben, es ist jedoch auch eine Versorgung durch den ÖPNV gegeben. Da letztere sich insbesondere an den Bedarfen des Schülertransports orientiert, wäre eine Verbesserung dieses Angebots ausdrücklich anzuraten (vgl. RP 14 B II Z 1.7, RP 14 B II Z 3.1).“

Abwägung ÖPNV:
Die von der Regierung angeführten Ziel des Regionalplans beinhalten Folgendes:
BII Z 1.7: „Bei der Siedlungsentwicklung sind die infrastrukturellen Erforderlichkeiten und die verkehrliche Erreichbarkeit, möglichst im öffentlichen Personennahverkehr zu beachten.“ Lt. Begründung zu diesem Ziel kommt insbesondere der Anbindung/ Anbindbarkeit neuer Siedlungsflächen an den ÖPNV eine Schlüsselrolle zu.
B II Z 3.1: „Verkehrliche Erreichbarkeit möglichst im ÖPNV, ist Grundvoraussetzung für die weitere Siedlungsentwicklung.“ Lt. Begründung zu diesem Ziel soll die Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum auf die zentralen orte mit guter verkehrlicher Erreichbarkeit konzentriert werden. Disperse Siedlungsstrukturen haben eine schlechte Erreichbarkeit und erzeugen viel (Kfz-)Verkehr. Wie bereits bei der Stellungnahe des Landratsamtes und auch in der Begründung zum BPlan angeführt, ist der Gemeinde die verbesserungsfähige Anbindung des Ortsteils Inhausermoos bewusst. Ausdrücklich ist das neue Baugebiet im Ortsteil als lange überfällige Entwicklungsfläche für den Eigenbedarf aus dem Ortsteil konzipiert. Es findet eine verträgliche Siedlungserweiterung mit einer überschaubaren Bevölkerungsentwicklung. Dass der Ortsteil nicht optimal an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen ist, liegt in der Natur der Sache. Inhausermoos ist nicht der Hauptort und wurde daher in den letzten 30 Jahren von jeglicher (Flächen- und Bevölkerungs-) Entwicklung ausgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die nun sanfte Ausweisung von 24 Wohngebäuden keinen nennenswerten Mehrbedarf an ÖPNV-Fahrten nach sich zieht und das vorhandene Angebot (Schülertransport oder Anbindung via Maisteig) ausreichend sind. Die Gemeinde kommt den regionalplanerischen Zielen nach, indem sie die Hauptsiedlungsentwicklung auf die zentralen Ortsteile Haimhausen und Ottershausen konzentriert.


„Hinsichtlich der Belange des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets ist insbesondere die Inanspruchnahme von Moorböden kritisch zu beurteilen. Diese sind zwar im überplanten Bereich laut Begründung sowie dem Baugrundgutachten bereits in unterschiedlicher Ausprägung degradiert. Da jedoch gem. RP 14 B I 1.2.2.04.5 G auf die Wiederherstellung u.a. von Niedermoorstandorten hinzuwirken ist, sollte, auch unter Hinweis auf LEP 1.3.1 G, geprüft werden, inwieweit sich eine Reaktivierung bzw. Stärkung von Niedermoorstandorten zumindest im Zuge der Grünordnung am Südrand des Plangebiets berücksichtigen ließe, da aufgrund des gewählten Verfahrens keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden.“

Abwägung landschaftliches Vorbehaltsgebiet:
Der Grundsatz 1.3.1 im LEP bezieht sich auf den Klimaschutz und den Erhalt und die Schaffung natürlicher Speichermöglichkeiten für Kohlendioxid und andere Treibhausgase. In der Begründung dazu ist vermerkt, dass Wälder und Moore natürliche Speicher für Kohlendioxid und andere Treibhausgase sind. Sie sollen deshalb erhalten und im Fall von Mooren, soweit nötig und möglich, wieder in einen naturnahen Zustand versetzt werden.
Die Möglichkeit im Bereich der Ortsrandeingrünung durch gezielte Maßnahmen (Wasserzuführung) die Wiederherstellung von Niedermoorböden zu begünstigen, wurde im Rahmen der Erschließungsplanung geprüft. Dabei wurde klar, dass die Grünfläche im Geländeniveau höher liegt, als die Baugrundstücke, sodass die Grünfläche als Sickerfläche nicht in Betracht gezogen werden konnte. Weitere geeignete Flächen (zzgl. zu den bereits geplanten Retentionsmulden) sind innerhalb des Baugebietes, das bewusst verdichtete Baustrukturen schaffen will, um die weitere Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen zu vermeiden, nicht gegeben.

Die Gemeinde prüft, ob die Flächen südlich der Ortsrandeingrünung (außerhalb den Baugebietes) für geeignete Maßnahmen wie Rückbau von Entwässerungsgräben/-einrichtungen und Drainagen, infrage kommen. Ohnehin sind, wie in der Begründung erläutert, auf diesen Flächen Maßnahmen i.S.e. Ausgleichs vorgesehen (Pflanzung weiterer Moorbirken). Die Begründung wird entsprechend ergänzt.


„Ergebnis:
Grundsätzlich stehen den Planungen den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Die genannten Punkte sollten entsprechend berücksichtigt werden.“

Abwägung (Fazit):
Das ausbaufähige ÖPNV-Angebot ist bekannt, steht aber der sanften Entwicklung des Ortsteils Inhausermoos zur Deckung des eigenen Bedarfs nach Einschätzung der Gemeinde nicht entgegen. Eine Änderung der Planung ist daher nicht veranlasst.
Die Begründung wird dahingehend ergänzt, dass die Flächen südlich der Ortsrandeingrünung nicht nur zum Pflanzen weiterer Moorbirken herangezogen werden sollen, sondern die Gemeinde hier in Rücksprache mit der UNB die Stärkung der Niedermoorböden prüfen und soweit sinnvoll geeignete Maßnahmen umsetzen wird.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Im Bebauungsplanentwurf wird die Begründung hinsichtlich der Aufbesserung der Niedermoorböden im südlichen Anschluss an das Baugebiet redaktionell ergänzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.07.2021 09:46 Uhr