Die Autobahn GmbH des Bundes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö 2.2.20

Sachverhalt

Die Autobahn GmbH des Bundes (vormals: Autobahndirektion) hat folgende Stellungnahme abgegeben:

„…Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2020 wurden die von uns vorgebrachten Korrekturwünsche aufgenommen. Für den gegenständlichen B-Plan besteht aufgrund des zeitlichen Vorlaufs des PLF-Verfahrens zum 6-str. Ausbau der A92 kein Anspruch auf Lärmvorsorge bzw. passiven Lärmschutz zu Lasten des Straßenbaulastträgers der Autobahn A92.“

Abwägung:
Dass kein Anspruch auf Lärmvorsoge besteht ist bekannt. Der Bebauungsplan geht mit den Immissionen der Autobahn entsprechend um. Es wurden ausführliche Festsetzungen zum passiven Schallschutz getroffen.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs ist nicht erforderlich.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2021 09:46 Uhr