Die Autobahn GmbH des Bundes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 22.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Autobahn GmbH des Bundes (vormals: Autobahndirektion) hat folgende Stellungnahme abgegeben:
„…Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2020 wurden die von uns vorgebrachten Korrekturwünsche aufgenommen. Für den gegenständlichen B-Plan besteht aufgrund des zeitlichen Vorlaufs des PLF-Verfahrens zum 6-str. Ausbau der A92 kein Anspruch auf Lärmvorsorge bzw. passiven Lärmschutz zu Lasten des Straßenbaulastträgers der Autobahn A92.“
Abwägung:
Dass kein Anspruch auf Lärmvorsoge besteht ist bekannt. Der Bebauungsplan geht mit den Immissionen der Autobahn entsprechend um. Es wurden ausführliche Festsetzungen zum passiven Schallschutz getroffen.
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs ist nicht erforderlich.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2021 09:46 Uhr