erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Anhand der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aufgrund der Verwaltungs- und Planeranregungen war eine Änderung bzw. Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs in folgenden Punkten angezeigt:

  • Festsetzung
    • Art der Nutzung
    • Abgrenzung Baugrundstück/ vorgeschlagene Grundstücksgrenze
    • Zahl der Wohnungen, Baugrenze
    • Dachgestaltung
    • Flächen für Caprorts
    • Höhenbezugspunkt
    • Ersatzpflanzungen
    • Immissionsschutz
  • Hinweise.
    • Schutz von Fledermäusen
    • Brandschutz
  • Begründung
    • Fluglärm
    • Wiederherstellung von Moorböden
    • Rechtsgrundlagen
    • Immissionsschutz
    • Flächenbilanz

Wird der Entwurf des Bebauungsplans nach dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen. Hierbei kann bestimmt werden, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden. Da aufgrund der Änderung der Festsetzung zur Art der Nutzung die Grundzüge der Planung berührt sind, kann die Einholung der Stellungnahmen nicht auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden, § 4a Abs. 3 BauGB.

Der Bebauungsplanentwurf (i.d.F.v. 24.06.2021) wurde überarbeitet und ist der Anlage beigefügt.

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig geprüft und mit allen öffentlichen und privaten Belangen miteinander und gegeneinander abgewogen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

 „Der Gemeinderat billigt den nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB geänderten Entwurf des Bebauungsplans (i.d.F. vom 24.06.2021), der als Anlage der Niederschrift beigefügt ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

 „Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der erneuten öffentlichen Auslegung und Einholung der Stellungnahmen bei den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden dabei auf 2 Wochen verkürzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.07.2021 09:46 Uhr