Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 956 Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 18.10.2018 wurde der Neubau eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken FlNr.  956 (Wohnhaus)und 969/6 (Garage) Gemarkung Haimhausen genehmigt.  Das Einvernehmen wurde vom Haupt- und Bauausschuss am 18.06.2018 erteilt.

Die Grundstücke liegen im Umgriff des Bebauungsplanes Tegelfeld West, 4. Änderung.  Der Verwaltung wurde nun eine Tektur mit Antrag auf Befreiung   von den Festsetzungen des Bebauungsplans vorgelegt. Beantragt wird eine Verschiebung des genehmigten Baukörpers für das Wohnhaus außerhalb des Baufensters in Richtung Süd-Ost um ca. 9 m.  Begründet wird der Befreiungsantrag wie folgt:
Die Verschiebung des Baukörpers aus dem vorgesehenen Baufenster heraus ergibt den großen Vorteil einer stadträumlich bildenden Kante. D. h. es würden hierdurch keine städtebaulichen Spannungen ausgelöst, sondern ganz im Gegenteil. Es ergibt sich eine harmonische Abrundung des Dorfrandes. Auch für die Nutzer der Grundstücke FlNr.  963/41 und 956 ergeben sich weitere Vorteile, durch die Verbesserung der Privatheit und eine ausgewogenere Durchmischung von Freiflächen und Gebäuden.

Ein Baurechtsverzicht für das darüberhinausgehende Baurecht im eingetragenen Baufensters des Bebauungsplans wurde schriftlich beigefügt.  (Anmerkung der Verwaltung: Sollte dies zum Tragen kommen, bedarf dies der grundbuchamtlichen Beurkundung.)

Nach Ansicht der Verwaltung ist bei der Beurteilung zu berücksichtigen, dass das Grundstück über von der Dachauer Straße erschlossen wird. Auch ist zu bedenken, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bauraumes in dem Rahmen bisher nicht erteilt wurde und Bezugsfälle schaffen würden.
   
Die Nachbarunterschriften der Eigentümer, die am Grundstück des mit Tektur beantragten Wohngebäudes angrenzen, liegen nicht vor.  

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Tektur zur Verschiebung des Bauraumes nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2021 09:46 Uhr