Umweltpreis: Verabschiedung Richtlinien und Benennung Jury


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö 4

Sachverhalt

Antrag der BüSt v. 09.06.2020; Beschluss BPU v. 23.06.2020
„Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss steht dem Antrag der Bürgerstimme positiv gegenüber, jedoch ohne derzeitige Auslobung eines Geldpreises. Mit der Ausarbeitung weiterer Details, wie Ausarbeitung einer konkreten Vorgehensweise, Bildung einer Jury usw., wird die Verwaltung beauftragt.“ (7:0)

GR-Sitzung vom 10.02.2021
GRM Dost verteilte ein dreiseitiges Papier an das Gremium und führte aus, dass hier die Grundkonzeption für das Procedere zur Vergabe der seinerzeit beantragten Einführung eines Umweltpreises dargestellt wird. Einige Lücken seien noch vorhanden, da Festlegungen zu treffen sind (u. a. Besetzung der Jury). Zur Finanzierung wurden zwischenzeitlich Sponsoren gefunden, zu klären war noch, wie der Geldbetrag der Gemeinde Haimhausen zur Verfügung gestellt werden kann.

Der Antrag sieht vor:
  • Dotierung mit 1.000 €
  • Jährliche Vergabe
  • Ggf. mehrere Leistungen/Projekte dotieren, Geld aufteilen
  • Auszeichnung von Institutionen, Vereinen oder Einzelpersonen
  • Bereiche: Natur- und Umweltschutz, Gewässerschutz, Biotop- und Artenschutz, Bodenschutz, Klimaschutz, Energieeinsparung
  • Teilnahmeberechtigt: Alle Haimhauser Vereine, Verbände, Betriebe, Privatpersonen, Interessensgruppen, Schulen, Jugendgruppen.
  • Projekte/Maßnahmen nicht älter als 18 Monate (Realisierung)
  • Schriftliche Einreichung, Beschreibung, Darstellung umweltschutzrelevanter Auswirkungen, Fotos/Skizzen, Zeitungsberichte, sonstiges Demonstrationsmaterial
  • Jury aus Vertretern/-innen der Gemeinde und des BPU

Verteilte Grundkonzeption vom 10.02.2021

Wer entscheidet über die Vergabe des Umweltpreises?
Der Beschluss zur Vergabe des Umweltpreises erfolgt durch die „Jury Umweltpreis“. Sie setzt sich zusammen aus ? der Umweltreferentin der Gemeinde und dem Vorsitzenden des Bund Naturschutz in Haimhausen. Der Preis kann unter mehreren Preisträgern aufgeteilt werden. Eine Verpflichtung zur Vergabe des Preises insgesamt oder in bestimmter Höhe besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisverleihung erfolgt Anfang des nächsten Kalenderjahres ?

Wie und wann müssen die Bewerbungen vorliegen?
Die Bewerbungen sind bis zum 30. Oktober des laufenden Jahres einzureichen. Die Form der einzureichenden Beiträge ist nicht vorgegeben. Erforderlich ist jeweils zumindest eine kurze und formlose, aber aussagekräftige Beschreibung bzw. Darstellung des Projektes (z. B. Berichte, Protokolle etc.); sie soll auf die Ziele und den Nutzen eingehen und der Jury eine Beurteilung zu Art und Umfang der Maßnahme ermöglichen. Zur Erläuterung bieten sich z. B. Fotos, Zeichnungen und Berechnungen an. Bei Maßnahmen zu Energieeinsparungen ist die Höhe der Einsparungen anzugeben und zu belegen, so dass hier eine Bewerbung frühestens im zweiten Jahr und bis zum Ablauf von vier Jahren nach Durchführung der Maßnahme möglich ist. Die Bewerbungen sind zu richten entweder postalisch an die Gemeinde Haimhausen, Hauptstraße 15, 85778 Haimhausen, oder per Internet an poststelle@haimhausen.de

Welche Themen sind geeignet?
Als inhaltliche Themen bieten sich beispielsweise Maßnahmen an zu:
  • Abfallvermeidung und -verwertung, Ressourcen- und Materialeinsparungen
  • Gewässerschutz wie etwa Reduzierung der Belastungen, Offenlegungen eines Bachabschnitts, Gestaltung und Förderung naturnaher Ufer oder Vegetation u. a.
  • Neue Wege der Energieeinsparung und der effizienten Energienutzung, etwa Einsatz neuer Technologien in der Wärmeerzeugung oder Maßnahmen zur CO2- Reduktion und zum Klimaschutz, die so noch nicht gängige Praxis sind, sondern als Vorbild wirken
  • Natur- und Bodenschutz, z. B. Aktionen zum Biotop- und Artenschutz, Pflanzaktionen, extensive Nutzungen und Bewirtschaftungen, Reduzierung des Flächenverbrauchs bzw. der Flächenversiegelung
  • Erhaltung oder Neuanlage von Grün- und Erholungszonen in den Ortsteilen und Wohngebieten, z. B. Gehölz- und andere Pflanzungen, naturnahe Gärten
  • Umweltuntersuchungen zu einzelnen Umweltthemen
  • Umweltbildung zu einzelnen Sachthemen, z. B. Schulgärten, Klimaschutz, Energieeinsparung u. a.
  • Umweltprojekte von Privatpersonen z. B. naturnahe Um- oder Neugestaltung des eigenen Gartens mit einheimischen Sträuchern, oder z. B. die Neuanlage einer großen Vogelfutterstelle, einer Reptilienburg, eines Käferkellers, oder ähnliches auf Privat- oder öffentlichem Grund. Auch kleine Initiativen und Ideen helfen der Umwelt und Artenvielfalt.

Wer kann teilnehmen?
Der Umweltpreis kann an natürliche oder juristische Personen, Gruppen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften, Firmen, Schulen oder Kindergärten verliehen werden, die innerhalb des Gemeindegebietes entsprechende Maßnahmen aktiv durchführen oder umgesetzt haben. Planungen und Projektankündigungen sowie länger als 4 Jahre zurückliegende Beiträge können nicht berücksichtigt werden. Projekte und Aktionen, die bereits aus einem gemeindlichen Etat heraus gefördert wurden/werden, müssen unberücksichtigt bleiben.

Vergabekriterien:
  1. Ökologischer Wirkungsgrad / Nachhaltigkeit Das Projekt zeigt die bestmögliche Wirksamkeit des ökologischen Handelns und ist zudem möglichst dauerhaft angelegt.

  1. Globalität / Lokalität Im Zeitalter der Globalisierung wird das in Haimhausen initiierte Projekt auch in Bezug auf seine weiterreichende, globale Wirkungsweise betrachtet.

  1. Innovationsgrad / Originalität Das Projekt ist neu. Es werden Projekte gewürdigt, die in ihrem Ansatz und in ihrer Umsetzung originell sind.

  1. Realisierbarkeit / Beispielhaftigkeit Das Projekt lässt sich mit überschaubaren Mitteln umsetzen, ist auch von ehrenamtlichem Engagement geprägt und lässt sich auf andere Orte übertragen.

Werbung für den Umweltpreis:
Im Gemeindeblatt; Flyer verteilen und auslegen; in den Schaukästen; Plakat gestalten.



Einschätzung seitens Verwaltung:
Bereits erfolgte Vorschläge für die Jury lauten auf:
  • Sabrina Spallek
  • Renate Schrell
  • Vorsitzende/r Bund Naturschutz
  • Mitglieder des BPU
Aus Sicht der Verwaltung sollte die sich bildende Jury eine eigene Einschätzung treffen, welche Kriterien maßgeblich sein können, wie der Ablauf aussehen sollte. Die Grundlage ist wirklich gut, jedoch gerade hinsichtlich Kriterien zum Teil "recht hoch aufgehängt“. Fraglich ist, in wie weit Projekte oder Maßnahmen den dargestellten Ansprüchen gerecht werden können oder ob die Kriterien nicht zum Teil sogar „abschreckend“ wirken? Hier gilt es die Balance zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu finden und das sollte vornehmlich Aufgabe der Jury selbst sein.

Welche Mitglieder des BPU möchten (oder explizit nicht?) Bestandteil der Jury sein?

Gibt es weitere Vorschläge, zusätzlich zu den oben bereits genannten Personen, die nicht Mitglieder des BPU sind?

Sollen für einen zügigen Start die Richtlinien in der obigen Form verabschiedet werden, eine Evaluation ggf. im /in Folgejahr/en angesteuert werden?

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Jury mit Frau Sabrina Spallek, Frau Renate Schrell, Herrn Ergun Dost und einen Vertreter des Bund Naturschutzes zu besetzen. Die Besetzung der Jury gilt bis zum Ende der Legislaturperiode (2026).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss verabschiedet die obigen Richtlinien für die Vergabe des Haimhauser Umweltpreises.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2021 09:46 Uhr