erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 4a Abs. 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Beschlüsse des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 22.06.2021, TOP 2.4. Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig geprüft und mit allen öffentlichen und privaten Belangen miteinander und gegeneinander abgewogen. Er billigt den nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB geänderten Bebauungsplanentwurf (i.d.F. vom 24.06.2021), der als Anlage der Niederschrift beigefügt ist. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der erneuten öffentlichen Auslegung und Einholung der Stellungnahmen bei den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden dabei auf 2 Wochen verkürzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Datenstand vom 14.02.2025 09:02 Uhr