Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 20/1 der Gemarkung Amperpettenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 20/1 der Gemarkung Amperpettenbach (Alte Kreisstr. 26) vor.
Das Wohnhaus ist im Ausmaß von 15,90 m Länge und 10,50 m Breite mit einer Wandhöhe von 5 m sowie einem Satteldach 40 Grad geplant. An der Ostseite ist ein Quergiebel mit Pultdach in einer Breite von 6,90 m und einer Tiefe von 0,96 m vorgesehen.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Amperpettenbach“.
Für das geplante Vorhaben sind Befreiungen vom Bebauungsplan zur Wandhöhe, Baukörpergröße und Quergiebel beantragt, die im Rahmen des Vorbescheides geklärt werden sollen. Auf die Erläuterungen und Ausführungen der Architektin, die in Anlage dem Sachverhalt beigefügt sind, wird verwiesen. Die Verwaltung schließt sich diesen an und empfiehlt dem Gremium den Befreiungen zuzustimmen.
Die Erschließung (Straße, Wasser und Kanal) ist gesichert.
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Amperpettenbach“ zu und erteilt hinsichtlich
-der Wandhöhe von 5 m
-der Baukörpergröße von 15,90 m x 10,50 m
-dem Quergiebel mit einem Pultdach in den Ausmaßen 6,90 m Breite und 0,96 m Tiefe
das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.10.2021 12:08 Uhr