Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines Einfamilienhauses in 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 231/142 Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 20.07.2021 ö 1.3

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 231/142 Gemarkung Haimhausen, Graf-Buttler-Straße 19 vor. Das Einfamilienhaus soll auf 2 Wohneinheiten erweitert werden. Im Erdgeschoss ist künftig 1 WE geplant.  Die 2. WE erstreckt sich über OG und DG. Diese Wohneinheit soll über das an der Südseite neu zu errichtende Treppenhaus erschlossen werden.  An der Westseite ist eine neue Terrassenüberdachung geplant. Zu dem dadurch entstehenden Balkon im OG soll an der Nordseite eine Außentreppe führen.  Das Dachgeschoss soll an der Ostseite  zusätzlich über eine neue Dachgaube   mit einer Breite von 1,70 m belichtet werden. Die Größe entspricht der bestehenden Gaube an der Westseite. 


Das Grundstück FlNr. 231/142 liegt im Umgriff des Bebauungsplanes Scheitelbreite, 3. Änderung. 

Für Mehrfamilienhäuser ist bis 100 qm Wohnfläche 1 Stellplatz und über 100 qm 1,5 Stellplätze erforderlich. Die Wohnung im EG liegt unter 100 qm. Die Wohnung 2 erreicht über 100 qm.  Der Vorplatz vor Garagen kann nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes bei mind. 4,5 m Länge als Stellplatz mitgerechnet werden. Es ist im Bestand eine Doppelgarage vorhanden. Ein Stellplatz wird vor der Garage nachgewiesen. 

Bei der vorhandenen Raumaufteilung stellt der Anbau eines Treppenhauses die einzig realisierbare Möglichkeit dar, die Obergeschosse als getrennte Wohneinheit zu erschließen.  Daraus ergeben sich Befreiungsanträge zur Überschreitung der Grundfläche und der Baugrenze. Des Weiteren ist eine Befreiung zur Gaubenbreite analog dem Bestand beantragt. Für das bestehende Gartenhaus wird ebenfalls eine Befreiung zur Größe beantragt.  Die Befreiungsanträge mit Begründung liegen als Anlage bei. 

Nach Ansicht der Verwaltung kann den Befreiungen zugestimmt werden. Wie vom Antragsteller vorgetragen, ist das Treppenhaus die einzige vorgesehene Vergrößerung der Grundfläche. Der Rest ist unveränderter Bestand. Auch die nachträgliche Genehmigung des Gartenhäuschens ist vertretbar. 

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Das Einvernehmen zu folgenden Befreiungen wird erteilt:
  • Befreiung von 4.2.2.5: Überschreitung der Grundfläche für das bestehende Gartenhaus zum Erhalt des Bestandes
  • Befreiung von 4.3.1.1: Überschreitung der Grundfläche für das Hauptgebäude um 6,91 qm
  • Befreiung 4.3.1.2 und 4.3.1.3: Überschreitung der sog. Grundfläche  II 
  • Befreiung 4.4.1 Überschreitung der Baugrenze 
  • Befreiung 4.5.8.3 Überschreitung der Gaubenbreite auf 1,70 m   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 12:08 Uhr