16. Änderung des Flächennutzungsplanes - Zustimmung zu Vorentwurf und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö 1.1

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf Stand: 22.07.2021 zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und ihr Gelegenheit zur Äußerung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu geben sowie mit der Organisation und Durchführung eines zusätzlichen Erörterungstermins.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Beschluss 3

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Datenstand vom 23.06.2023 09:13 Uhr