Beauftragung des Ersten Bürgermeisters zur Verteilung des Stiftungsertrags der Plangger-Popp-Kindergartenstiftung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss 15.09.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Plangger-Popp-Kindergarten-Stiftung wurde im Jahre 1981 gegründet. Zweck der Stiftung ist die Subventionierung von Kindergartenbeiträgen für sozial schwache Familien aus Haimhausen. Das Stiftungsorgan besteht aus dem Ersten Bürgermeister der Gemeinde Haimhausen und dem katholischen Pfarrer für Haimhausen. Beide Personen vertreten die Stiftung nach außen gemeinschaftlich. Die Verwaltung der Stiftung wird von der Gemeinde Haimhausen nach den für die Gemeinde geltenden Bestimmungen geführt.

Die Verteilung des Stiftungsertrags obliegt dem Stiftungsorgan.

In der Vergangenheit wurde zur Verteilung des Stiftungsertrags grundsätzlich der Jugend-, Umwelt-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss (JUKSS) herangezogen. Die Vorgehensweise war insoweit nicht korrekt, als der JUKSS nicht selbst Stiftungsorgan ist, sondern nur der Erste Bürgermeister. Da aber für die Verwaltung des Stiftungsvermögens nach den für die Gemeinde geltenden Bestimmungen zu handeln ist, sind insbesondere die Gemeindeordnung und die daraus erlassene Geschäftsordnung zu beachten. Nach der Geschäftsordnung fällt die Verteilung des Stiftungsertrags in die Zuständigkeit des SKB. Der SKB tritt damit zwar nicht an die Stelle des Stiftungsorgans, kann aber den gemeindlichen Teil des Stiftungsorgans, also den Ersten Bürgermeister anweisen, wie er sich bei der Verteilung des Stiftungsertrag zu verhalten hat. Die kommunale Rechtsaufsicht hat die von uns vertretene Meinung zur korrekten Vorgehensweise geteilt.

Seit dem Jahre 2012 wurden die Erträge der Stiftung immer kleiner, da das Angebot für mündelsichere Anlagen erheblich zurückgegangen ist.  Die Jahreserträge von 2012 bis 2020 liegen zwischen -12,54 € und 732,67 €. Zum wirtschaftlichen Erhalt des Stiftungsvermögens darf ein geringer Anteil (wir nehmen 20%) des Jahresertrags dem Vermögen zugeführt werden. Der restliche Ertrag (bei uns somit 80%) ist dem Stiftungszweck entsprechend auszuschütten. Finden sich nicht ausreichend Bedürftige oder soll eine Maßnahme gefördert werden, die über dem jährlichen Stiftungsertrag liegt, kann eine Ausschüttungsrückstellung über mehrere Jahre gebildet werden. Aufgrund der niedrigen Erträge müssen neuerdings auch Ausschüttungsrückstellungen gebildet werden, da der Ertrag nicht einmal für eine einzige Förderung ausreicht.

Seit 2012 wurden Erträge in Höhe von 3.320,53 € erzielt; 653,75 € wurden dem Stiftungsvermögen zugeführt. 2.666,78 € wurden in die Ausschüttungsrücklage gestellt, wobei 2017 (letztmalig) eine Ausschüttung in Höhe von 1.340,00 € vorgenommen wurde.  Somit verbleibt zum Jahresende 2020 eine Ausschüttungsrückstellung in Höhe von 1.326,78 €, die nach Möglichkeit in 2021 für Stiftungszwecke verwendet werden sollte.


Der Erste Bürgermeister wird angewiesen bei der Verteilung des Stiftungsertrags der Plangger-Popp-Kindergarten-Stiftung im Jahre 2021 folgenden Vorschlag einzubringen:

Sozial schwache Familien werden über Bildung und Teilhabe insoweit gefördert, dass Kindergartenbeiträge und Essen bis auf eine Eigenbeteiligung von 1,-- EUR ganz oder teilweise übernommen werden. 
Es gibt jedoch immer mal wieder Zusatzkosten wie spezielles Bastelmaterial, Kasperltheater, kindgerechte Workshops etc. die nicht über diesen Topf finanziert werden und sozial schwächere Familien – und davon sind meist Familien betroffen, deren Einkommen knapp über dem Satz der o.g. Förderung liegt, nicht über Bildung und Teilhabe gefördert werden und deshalb vor große Probleme stellt, Extra-Kosten aufzubringen, damit ihr Kind diese Aktionen mitmachen kann. Dies würde u.E. dem Stiftungszweck entsprechen.

Als die Plangger-Popp-Kindergarten-Stiftung gegründet wurde, gab es in Haimhausen nur den Kath. Kindergarten. Mittlerweile gibt es 3 Betreuungseinrichtungen, die Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren betreuen. Deshalb wäre es u.E. dem Stiftungszweck entsprechend, alle Kindergärten anteilig an der zu betreuenden Haimhauser Kinder im Alter von 3-6 Jahren im September 2021 am Ertrag zu beteiligen.

In allen drei Kinderbetreuungseinrichtungen werden insgesamt im September 2021 169 Kinder betreut.

Davon besuchen den Katholischen Kindergarten        69 Kinder
das Kinderhaus Kinderhausen                                47 Kinder
den BRK-Kindergarten                                        53 Kinder

Somit würden dem Katholischen Kindergarten                541,70 EUR
das Kinderhaus Kinderhausen                                368,99 EUR
den BRK-Kindergarten                                        416,09 EUR
für o.g. Zweck aus der Plangger-Popp-Kindergartenstiftung ausbezahlt werden.

Da Stiftungsgelder immer nachrangig heranzuziehen sind, wenn keine staatlichen Gelder mehr greifen, sind die dem Stiftungszweck entsprechenden Grenzen eng gesetzt.

Beschluss 1

Der Ausschuss legt den Sinn und Zweck der Plangger-Popp-Kindergartenstiftung so aus, dass alle kleinen Kinder gefördert werden sollen, die eine Kinderbetreuung besuchen. Damit würde auch die Krippe Prof. gefördert bzw. einen Zuschuss aus der Plangger-Popp-Kindergartenstiftung erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

Somit würden das Kath. Kinderhaus St. Nikolaus, das gemeindliche Kinderhaus, die Krippe Prof.-Schinnerer-Straße und der BRK-Kindergarten anteilig an allen HAIMHAUSER Kindern, die die Einrichtungen besuchen, an dem Stiftungsertrag beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2022 17:17 Uhr