Genehmigung der Teilungserklärung nach WEG für die Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 232/6 Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2021 ö 4

Beschluss

Der Urkunde des Notars Dr. Johann Mayr in Dachau vom 03.08.2021, URNr. M 2625/2021, wird zugestimmt. Die darin niedergelegten Bestimmungen werden zum Gegenstand dieses Beschlusses erhoben.

Gegenstand der Urkunde:
Teilungserklärung nach § 3 WEG

Veräußerer zu a) und b) und Erwerber zu b):
       ­Gemeinde Haimhausen, Hauptstraße 15, 85778 Haimhausen

Erwerber zu a) und b) und Veräußerer zu b):
       ­KU Liegenschaften Haimhausen A.d.ö.R., Hauptstraße 15, 85778 Haimhausen

a) veräußerter Grundbesitz:
4,492/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
­232/6FlNr. 232/6 der Gemarkung Haimhausen, Grundfeld 2, 4, Valleystraße 28, Gebäude- und Freifläche .

b) Aufteilung in WEG:
künftig für die Gemeinde Haimhausen: 
im „Haus A“
Miteigentumsanteil zu 26,514/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,563/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 15,362/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,531/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 29,393/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 26,514/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 6 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,563/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 7 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 15,362/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 8 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,531/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 9 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 29,393/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 10 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 26,514/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 11 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,563/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 12 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 15,362/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 13 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,531/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 14 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 29,393/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 15 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

im „Haus B“
Miteigentumsanteil zu 26,514/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 16 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,563/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 17 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 15,362/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 18 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,531/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 19 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 29,393/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 20 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 26,514/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 21 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,563/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 22 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 15,362/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 23 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,531/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 24 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 29,393/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 25 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 26,514/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 26 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,563/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 27 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 15,362/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 28 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 16,531/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 29 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

Miteigentumsanteil zu 29,393/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 30 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum;

und in der Tiefgarage:

Miteigentumsanteil zu je 1/1000 jeweils mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nrn. 43-66 sowie Nrn. 91-102 bezeichneten Tiefgaragenstellplätzen.

künftig für die KU Liegenschaften Haimhausen A.d.ö.R.:
im „Haus C“
Miteigentumsanteil zu 30,189/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 31 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen;

Miteigentumsanteil zu 26,097/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 32 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen;

Miteigentumsanteil zu 26,097/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 33 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen;

Miteigentumsanteil zu 30,224/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 34 bezeichneten Räumen der Wohnung im Erdgeschoss samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen;

Miteigentumsanteil zu 30,189/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 35 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen;

Miteigentumsanteil zu 26,097/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 36 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen;

Miteigentumsanteil zu 26,097/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 37 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen;

Miteigentumsanteil zu 30,224/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 38 bezeichneten Räumen der Wohnung im 1. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen;

Miteigentumsanteil zu 30,189/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 39 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen;

Miteigentumsanteil zu 26,097/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 40 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen;

Miteigentumsanteil zu 26,097/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 41 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen;

Miteigentumsanteil zu 30,225/1000 mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 42 bezeichneten Räumen der Wohnung im 2. Obergeschoss mit Balkon samt Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätzen.

Eine Gegenleistung ist hierfür nicht zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2025 10:45 Uhr